Renteninformation: Hinter den Kulissen tut sich was
Eine säulenübergreifende Vorsorgeinformation kommt wohl nicht vor 2021 und dann vermutlich nur in einem ersten Teilschritt. Mit diesen Worten dämpfte Konrad Haker die Hoffnungen auf eine schnelle Lösung. Haker muss es wissen: Er leitet das Referat „Grundsatzfragen der Alterssicherung, Finanzierung der Rentenversicherung“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Und dort ist seit 2017 ein gemeinsames Forschungsprojekt mit dem BMF angesiedelt.
„In den nächsten Tagen hören wir uns das erste Ergebnis der Gutachter an“, sagte Haker in seiner Rede auf der Fachtagung „Berliner bAV-Auftakt“ vergangene Woche in Berlin. Geladen hatte Mathias Ulbrich von der Hochschule Schmalkalden Vertreter aus Politik, von Sozialpartnern, Versorgungsträgern, Verbänden und Wissenschaft. Es gibt noch keine abschließende Entscheidung der Bundesregierung zum „Produkt“, aber „wir arbeiten daran“, so Haker.
Den Gesamtüberblick zur Renteninformation in einem einzigen System bieten schon Schweden, Niederlande, Belgien und in Ansätzen Großbritannien, aber „deren Rahmenbedingungen weichen stark von unseren ab“, sagt Haker. Bedenken wegen Datenschutz sieht er nicht. „Wenn die Niederländer das schaffen, für die ja auch die DSGVO gilt, sollte es bei uns auch möglich sein“, betonte er in seiner Rede.
Erste Umsetzungsschritte sollen 2020 kommen
Dass es mit der säulenübergreifenden Renteninformation noch dauern wird, daran ließ der Beamte keinen Zweifel. Ein „Konzept für den ersten Schritt wird in nächsten zwei bis drei Monaten zur Diskussion gestellt“, so seine Prognose. Darauf aufsetzend seien rechtliche und organisatorische Umsetzungsschritte zu identifizieren und anzugehen. „Die „ersten Umsetzungsschritte sollen 2020 eingeleitet werden“, blickte Haker voraus.
Zur Erinnerung: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die Legislaturperiode bis 2021 steht: „Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können. Die säulenübergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen.“
Die Renteninformation soll gemeinsam mit den Trägern der Altersvorsorge aufgebaut werden. Derzeit bestünden laut Haker Informationsdefizite (Standmitteilungen sind teilweise wenig nachvollziehbar und erlauben kaum Gesamtüberblick), die eine rationale Vorsorgeplanung erschweren (sehr großer Informationsaufwand erforderlich). Dies führe womöglich dazu, dass zusätzliche Vorsorge nicht betrieben wird.
Altersvorsorgeprodukte erfasst, aber keine Immobilien
Die DRV Bund hatte bereits im Sommer 2018 vorgeschlagen, im ersten Schritt ein „Register“ für Betriebsrentenanwartschaften durch Arbeitgebermeldung aufzubauen. Die DRV würde diese Informationen im Versichertenkonto speichern und so auch in der jährlichen Renteninformation ausweisen (procontra berichtete). Wie Haker jetzt präzisierte, würden in die Renteninformation Renteninfo nur Altersvorsorgeprodukte einbezogen, aber keine Immobilien.
Da niemand zusätzliche Informationspflichten und Kosten wolle, sei an eine Online-Plattform gedacht, von der sich die Bürger Informationen holen können. Die Renteninformation „muss einfach sein und wird schon deswegen ‚Macken‘ haben“, so Haker. Eine Haftung für Information müsse ausgeschlossen werden.