Sind die GKV-Leistungen zu schlecht?

Zu geringe Leistungen und zu hohe Selbstbehalte für gesetzlich Krankenversicherte. Das kritisieren die Linken und haben eine Rücknahme des GKV-Modernisierungsgesetzes beantragt. Das Gesetz war aber nicht der einzige GKV-Einschnitt in den letzten 30 Jahren.

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12:11 Uhr | 30. November | 2018
Das Solidarsystem aushöhlende Leistungskürzungen und zu hohe Selbstbehalte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das monieren die Linken und fordern Änderungen. Wurde seit 1989 zu viel gestrichen?

Das Solidarsystem aushöhlende Leistungskürzungen und zu hohe Selbstbehalte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das monieren die Linken und fordern Änderungen. Wurde seit 1989 zu viel gestrichen? Bild: Myriams-Fotos/Pixabay

Die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke sieht die gesetzlich Krankenversicherten zu stark belastet. Leistungskürzungen und erhöhte Zuzahlungen würden das Solidarsystem aushöhlen. Dabei kritisieren die Oppositionspolitiker vor allem das im Jahr 2003 beschlossene GKV-Modernisierungsgesetz.

Die Fraktion hat nun einen Antrag gestellt, wonach der Bundestag eine umfangreiche Rücknahme der mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeführten Kürzungen beschließen möge. Ziel des Gesetzes war damals eine Entlastung der Arbeitgeber. Die Leistungskürzungen wären aus Sicht der Linken schon damals falsch gewesen. In der aktuell wirtschaftlich guten Zeit würden sie aber jeder Begründung entbehren, heißt es in dem Antrag.

Rücknahme vieler Leistungskürzungen gefordert

Unter anderem fordern die Linken, dass sinnvolle verschreibungsfreie Medikamente (OTC) wieder erstattet werden. Dabei sollen Medikamente zur Raucherentwöhnung nicht mehr generell als „Lifestyle-Arzneimittel“ ausgeschlossen sein. Wie die Fraktion erklärt, seien verschreibungsfreie Arzneimittel vor allem deswegen nicht verschreibungspflichtig, weil ihre Anwendung relativ sicher ist. Gerade deshalb sein ihr Ausschluss von der Erstattung nicht sinnvoll. Außerdem sollen Sehhilfen nach ärztlicher Verordnung wieder in medizinisch notwendigem Umfang erstattet werden.

Als weiteren wichtigen Punkt nennen die Linken eine vollständige Kostenübernahme für künstliche Befruchtung, sofern diese für eine Reproduktion medizinisch notwendig ist. Der Kreis der Anspruchsberechtigten soll dabei auf Frauen und Personen anderen Geschlechts, die in nichtehelicher, lesbischer, sonstiger oder ohne Partnerschaft leben ausgeweitet werden. Auch die Kosten für Sterilisation sollen wieder als Bestandteil der reproduktiven Selbstbestimmung erstattet werden. Darüber hinaus fordern die Politiker eine Aufnahme der ärztlichen Todesfallfeststellung in den Leistungskatalog, eine Übernahme von Fahrkosten zu notwendigen Leistungen und eine Versicherungspflicht von Asylsuchenden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

In den vergangenen 30 Jahren hat nicht nur das GKV-Modernisierungsgesetz (zusammengefasst auf Seite 4 unserer untenstehenden Bilderstrecke) für Leistungskürzungen in der GKV gesorgt. Auch einige andere Beschlüsse haben Veränderungen zu Lasten der Versicherten mit sich gebracht.

GKV: Wie Leistungen seit 1989 gestrichen wurden

Das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) von 1989 brachte deutliche Kürzungen für Hilfs- und Heilmittel, Arzneimittel sowie für den Zahnersatz: Für Brillengestelle gab es zum Beispiel nur noch 20 DM Zuschuss und neue Gläser gab’s nur noch bei Änderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien. Weiterhin wurden Festbeträge für bestimmte Arzneimittel festgelegt: Die Differenz bei teuren Medikamenten trug der Patient seitdem selbst. Schlechte Nachrichten gab’s vor allem für Rentner: Die Zulassung zur Krankenversicherung der Rentner erfolgte nur dann, wenn man in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Antragstellung mindestens 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte Mitglied in einer GKV war – privat oder freiwillig.