Trotz großem politischen Hin und Her wirft der Brexit zunehmend seine Schatten voraus. Mit ihnen mehren sich Prophezeiungen und Tipps, was auf die Kunden britischer Lebensversicherer zukommt und wie sie sich verhalten sollten.
Besonderen Beratungsbedarf sieht man bei der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) mit Blick auf den Lebensversicherer Standard Life. Die Verbraucherschützer raten allen Kunden des britischen Anbieters zu einer wirtschaftlichen Prüfung ihrer Policen. Dazu bietet die VZHH seit heute Sonderberatungen in ihren Büros in der Hansestadt an. 30 Minuten Beratung kosten 60 Euro. Weiterführende Informationen dazu gibt es hier.
Im Kern der Verbraucherschützer-Sorgen steht der Insolvenzschutz für die Verträge der rund 600.000 deutschen, österreichischen und irischen Kunden, die Standard Life Brexit-bedingt von ihrer schottischen Gesellschaft auf die irische Standard Life International DAC in Dublin übertragen wird. Mit dem Wechsel der Verträge nach Irland verlieren Versicherungsnehmer ihren Anspruch auf Insolvenzschutz durch den britischen Entschädigungsfonds FSCS (Financial Services Compensation Scheme). Viele Verbraucher seien deshalb verunsichert, heißt es von Seiten der VZHH.
Bei Standard Life sieht man hingegen keinen Grund zu Sorge für die Kunden. Bereits im vergangenen November hatte Christian Nuschele, Vertriebschef Standard Life Deutschland, im procontra-Interview ausführlich Stellung zu den Brexit-Befürchtungen mancher Marktteilnehmer genommen.
Zu der konkreten Besorgnis in Sachen Insolvenzschutz erklärte man nun auf procontra-Nachfrage, dass die Ansprüche der Kunden aus Lebensversicherungen auch nach der Übertragung weiterhin geschützt würden. Dafür wolle Standard Life mit einem Sicherungsvermögen in Form von Kapitalanlagen sorgen, die der Versicherer getrennt von seinem sonstigen Vermögen verwahren muss. Im Falle einer Insolvenz würden die Ansprüche der Kunden dann daraus bedient.
Zwar würden in Zukunft durch die Übertragung beim Insolvenzschutz irische Aufsichtsrechtsvorschriften gelten. Diese Vorschriften würden jedoch auf einer EU-Richtlinie beruhen und seien daher mit den in Deutschland geltenden Vorschriften vergleichbar, bekräftigte man seitens des Lebensversicherers. Auch auf die garantierten Leistungen, die Kunden im Rahmen ihres Versicherungsvertrags erhalten, würde sich das Vorhaben nicht auswirken.