Terrorversicherung: Staatsgarantie für Extremus verlängert
Die Extremus Versicherungs-AG kann weiterhin die Terrorversicherung in Deutschland betreiben. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich dazu entschieden, die Staatsgarantie im Rahmen der Public-Private Partnership bis zum 31.12.2024 zu verlängern. Das hat procontra auf Nachfrage aus dem BMF erfahren. Der Haushaltsausschuss des Bundes, der am Mittwoch und Donnerstag seine 33. und 34. Sitzung des Jahres abhält, wurde vom BMF über dessen Verlängerungspläne informiert. Er muss die Verlängerung der Staatsgarantie aber nicht extra beschließen. „Für die Erneuerung der Staatsgarantie ist keine weitere Beschluss- bzw. Entscheidungsrunde erforderlich. Die Eckpunkte stehen“, erklärte das BMF-Presseteam gegenüber procontra.
Eine Neuerung ist allerdings dabei. Bislang betrug die maximale Jahreshöchstentschädigung (JHE) für Terrorschäden in Deutschland 9 Milliarden Euro. Davon hätte Extremus im Schadenfall zunächst 2,52 Milliarden Euro getragen und der deutsche Staat maximal 6,48 Milliarden Euro an darüberliegenden Schäden. Diese JHE wurde nun, laut BMF, auf 8,5 Milliarden Euro reduziert. Damit sinkt die Staatsgarantie auf 5,98 Milliarden Euro ab, die Jahreskapazität von Extremus bleibt gleich. Kein unüblicher Akt. In den vergangenen zwei Jahrzehnten war die gemeinsame JHE mehrmals herabgesetzt worden.
Wichtiger Aspekt für den Wirtschaftsstandort Deutschland
Extremus war 2002 als Folge der Anschläge des 11. September 2001 gegründet worden. Das Kölner Unternehmen, an dem aktuell 15 Erst- und Rückversicherer Anteile halten, versichert das Terror-Risiko von Objekten, deren Versicherungssumme 25 Millionen Euro übersteigt. Darunterliegende Summen können direkt über den Gebäudeversicherer gegen Terror versichert werden. Die JHE pro Extremus-Kunde beträgt 1,5 Milliarden Euro. Rund 1.400 Unternehmen haben auf diesem Wege ihre inländischen Großrisiken bei den Kölnern versichert.
Die Staatsgarantie wäre am 31.12.2022 ausgelaufen. Ohne deren Verlängerung hätte Extremus sein Geschäft einstellen müssen, sagten im März die Vertreter des Gesamtverbands der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und hatten per Schreiben an das BMF um frühzeitige Verlängerung gebeten. Für ihre Mitglieder hätte das bedeutet, sich neuen Terror-Versicherungsschutz im Ausland suchen zu müssen. Das wäre nicht „eins zu eins“ möglich gewesen und hätte außerdem mehr gekostet, hatte GVNW-Geschäftsführer Stefan Rosenowski damals gegenüber unserer Redaktion betont. Die Verlängerung der Staatsgarantie ist auch ein wichtiger Aspekt für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Für viele ausländische Konzerne ist eine solche Deckung mit ausschlaggebend für die Expansion und den Verbleib in bestimmten Staaten.
Das haben GVNW, BDI und GDV am Donnerstag auch in einer nach Veröffentlichung unseres Artikels erschienenen gemeinsamen Presseinformation bekräftigt. „Die Absicherung von Terrorrisiken ist für viele Industrieunternehmen unverzichtbarer Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Risikovorsorge. Die Verlängerung der Garantie für die kommenden zwei Jahre kommt spät, ermöglicht jedoch noch die Absicherung des Geschäfts“, sagte der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. Der GVNW-Vorstandsvorsitzende Alexander Mahnke betonte: „Mit Blick auf die kommenden zwei Jahre darf keine Zeit vergeudet werden, um eine tragfähige Versicherungslösung aufzubauen, die nach Möglichkeit auch optionale Erweiterungen in territorialer Hinsicht und die Absicherung weiterer systemischer Risiken zulässt.“
Der Extremus Vorstandsvorsitzende, Thomas Leicht, sagte auch procontra-Nachfrage: „Wir sind froh über die Verlängerung der Staatsgarantie. Ohne diese hätten wir unseren Geschäftsbetrieb einstellen müssen." Das hätte wohl auch die Abwanderung einiger internationaler Unternehmen aus Deutschland bedeutet. In anderen europäischen Ländern wie England, Frankreich und Spanien gibt es, laut Leicht, sogar Terrorversicherungen mit unbeschränkten Kapazitäten, also unbeschränkten staatlichen Leistungen im Schadenfall.
Vor diesem Hintergrund wirkt die Senkung auf maximal 8,5 Milliarden Euro etwas schwach für die größte Volkswirtschaft der EU. Leicht verweist diesbezüglich auf ein Forschungsgutachten, das im Auftrag des BMF durchgeführt wurde. Vermutlich wolle man die Erkenntnisse daraus nun nutzen, um die Terrorversicherung in den nächsten zwei Jahren zu reformieren. „Auch eine Erhöhung der Deckung ist dabei denkbar", sagte der Extremus-Chef.
Den Reformgedanken bekräftigte auch GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „Nun müssen Staat und Privatwirtschaft die nächsten 24 Monate nutzen, um gemeinsam eine zeitgemäße und langfristig tragfähige Terrorversicherungslösung zu entwickeln.“