Verbraucherschutz: Abmahn-Wirrwarr um Huk-Coburg
Es ist die Pflicht des Verbraucherschutzes, Missstände aufzudecken und offen dagegen vorzugehen. Das tun die einzelnen Verbraucherzentralen auch immer wieder erfolgreich. Manchmal greifen ihre Bemühungen aber auch ins Leere.
So nun geschehen bei einer Abmahnung wegen Irreführung, welche die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) gegen die Huk-Coburg-Lebensversicherung AG ausgesprochen hat. Der Vorwurf: Der Lebensversicherer habe einem Kunden die Rückabwicklung seines Vertrages abgelehnt. Dieser hatte sich auf das ewige Widerrufsrecht berufen, wodurch Verträge mit fehlerhafter Widerspruchsbelehrung auch Jahre nach Vertragsschluss noch rückabgewickelt werden müssen.
Aus Sicht der Verbraucherschützer ist dies im vorliegenden Fall gegeben. „Die Widerspruchsbelehrung zum betroffenen Vertrag ist klar fehlerhaft. Es fehlt darin der Hinweis, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt. Der Versicherte kann seinen Lebensversicherungsvertrag also rückabwickeln und sich seine geleisteten Beträge auszahlen lassen“, erklärt Christian Biernoth aus der Versicherungsabteilung der VZHH. In solchen Fällen hatten die Hamburger Verbraucherschützer schon mehrere Lebensversicherer erfolgreich abgemahnt, zuletzt die Generali.
Abmahnung kommt zu spät
Doch im aktuellen Fall der Huk-Coburg kam die Abmahnung zu spät. Wie Kerstin Becker-Eiselen, Leiterin der Abteilung Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen bei der VZHH heute auf procontra-Nachfrage erklärte, hatte der Kunde seinen Vertrag im August widerrufen und im selben Monat die Ablehnung durch die Huk-Coburg erhalten.
Von den Verbraucherschützern unbemerkt war dann aber, laut Unternehmenssprecher Thomas von Mallinckrodt, Ende Oktober ein Widerspruchsantrag des Kunden bei dem Versicherer eingegangen. „Den Widerspruch hat die Huk-Coburg mit Schreiben vom 08.11.19 akzeptiert“, so von Mallinckrodt heute gegenüber procontra. Möglicherweise mit dem Wissen, dass mittlerweile die Verbraucherzentrale in die Sache involviert war.
Die Abmahnung der VZHH ging erst einige Tage nach dem 08.11.2019 bei der Huk-Coburg ein und schlug damit im konkreten Fall erst einmal ins Leere. Bei der Verbraucherzentrale ist man nun erst einmal mit der Aufarbeitung des Vorgangs beschäftigt.