Verbraucherzentrale mahnt Sparkassenversicherung ab
Zum Abschluss einer Versicherung gehört auch, dass der Versicherungsnehmer zuvor zum jeweiligen Produkt beraten wird. Dies schreibt Paragraph 6 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vor. Dieser Pflicht war nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die SV Sparkassenversicherung Gebäudeversicherung AG jedoch nicht nachgekommen.
Die Verbraucherschützer stießen sich an einem Aktionsangebot des Stuttgarter Versicherers. Dieser hatte seinen Kunden angeboten, bestehende Versicherungsverträge um vier Jahre zu verlängern und auf diese Weise 25 Prozent ihrer Versicherungsprämie zu sparen. Im Gegenzug sollte der Versicherungsnehmer jedoch auf seine Beratung nach Paragraph 6 VVG verzichten.
Beratungspflicht darf nicht ausgehebelt werden
„Das ist nicht akzeptabel. Die Beratungspflicht der Versicherer ist ein wesentliches Verbraucherschutzrecht, das so nicht ausgehebelt werden darf“, lässt sich Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherung, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, in einer Pressemitteilung zitieren. Man wolle hier ein mögliches Schlupfloch verhindern, mit dem die Versicherer ihre Beratungspflicht umgehen könnten.
Zu einer Beratung gehöre nicht die Überreichung von Informationsmaterial, sondern eben auch die Erfragung von Wünschen und Bedürfnissen der Kunden, betont die Verbraucherzentrale auf Nachfrage. Im Zusammenhang mit einer vierjährigen Vertragsbindung könne diese nicht einfach außen vor gelassen werden – insbesondere nicht in einem Markt wie dem der Wohngebäudeversicherungen, der von stetigen Änderungen und neuen Produktfeatures geprägt ist.
Die Sparkassenversicherung bestätigte auf procontra-Nachfrage den von der Verbraucherzentrale bestätigten Vorgang. Bei dem angemahnten Vorgang handelte es sich um eine Aktion, die im Sommer im Rahmen eines Pilotverfahrens im Geschäftsgebiet Biberach durchgeführt worden war. Nachdem die Verbraucherzentrale interveniert hatte, habe man die Aktion sofort beendet, betont ein Sprecher.
Von der Idee ist der Versicherer jedoch weiter überzeugt. „Aus unserer Sicht brachte dies für die Kundinnen und Kunden keine Nachteile mit sich, da es sich um die Verlängerung bereits bestehender Verträge zu den exakt gleichen Konditionen (bis auf den Preis, der nun eben 25% niedriger lag) handelte. Für Neukunden bzw. Neuverträge gab es dieses Angebot nicht.“