Was tun bei Leistungsverweigerung im PKV-Basistarif?
Seit 11 Jahren gibt es den Basistarif in der privaten Krankenversicherung. Doch noch immer sei „keine Regelung gefunden wurde, die eine Versorgung auf Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung mit freier (Zahn-)Arztwahl ermöglicht“, heißt es in einer kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag (Drucksache: 19/21404).
Die Fragesteller bemängeln u.a., dass Patienten notwendige Behandlungen verweigert würden, weil das im Basistarif angewendete Honorarniveau zu niedrig sei. Gefragt wird auch, ob die Bundesregierung in dem Umstand, dass sich Basistarif-Versicherte erst bei der Kassenärztlichen Vereinigungen erkundigen sollen, wer sie zu behandeln bereit ist, eine wesentliche Ungleichbehandlung zu gesetzlich Versicherten sieht oder ob dennoch ein vergleichbarer Versicherungsschutz besteht. Zudem wollen die Fragesteller wissen, inwieweit Patientenbeteiligung bei der Honorarvereinbarung von PKV-Verband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung stattgefunden hat und ob es sinnvoll wäre, eine solche Patientenbeteiligung gesetzlich festzuschreiben.
Die Probleme im Basistarif sind nicht neu. Bereits im November 2019 hatten die Grünen mit einer ähnlichen Anfrage auf die Probleme hingewiesen. So sagte Grünen-Expertin Maria Klein-Schmeink dem Tagesspiegel, dass im Basistarif zunehmend ältere und sozial benachteiligte Menschen versichert seien, die besonders auf verlässliche Absicherung im Krankheitsfall angewiesen sind. Gesundheitsstaatssekretär Thomas Gebhart verwies hingegen in seiner Antwort auf die ausdrückliche Behandlungspflicht von Medizinern für Patienten im Basistarif. Für eine gesetzliche Vorgabe fehle es an Beschwerden, argumentierte er.
Was tun, wenn Behandlung verweigert wird?
Bis die Fragen beantwortet sind und danach möglicherweise Änderungen umgesetzt werden, gilt weiterhin: Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen dafür Sorge tragen, dass den Versicherten Behandler zur Verfügung stehen. Allerdings ist es nicht möglich, einen Arzt oder Behandler zum Abschluss eines Behandlungsvertrags mit einem Versicherten im Basis- oder Standardtarif zu verpflichten.
Vor Behandlungsbeginn sollten Versicherte im Standard- oder Basistarif unbedingt auf ihren Status hinweisen und klären, dass sich die Abrechnung der Leistungen im Rahmen der versicherten Sätze bewegt. Ist dem Arzt bekannt, dass der Krankenversicherer Behandlungskosten nicht in vollem Umfang übernimmt, muss der Patient über die voraussichtlichen Mehrkosten aufgeklärt werden.
Werden Leistungen unter Hinweis auf den Status des Versicherten verweigert, sollten sich Betroffene an die Kassenärztliche Vereinigung ihres Landes wenden, raten Rechtsanwältin Silke Möhring und Versicherungsmakler Helge Kühl auf den Seiten des Deutschen Journalisten Verbands. Sollte die Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung erfolglos bleiben, sollten sich Betroffene an die Landesaufsicht bei den jeweiligen Landesministerien wenden, so Möhring und Kühl weiter.
Corona und PKV-Basistarif
Privatversicherte, die nach dem 15. März 2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif gewechselt sind, können innerhalb von zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren alten Tarif zurückkehren. Voraussetzung: Die Hilfebedürftigkeit liegt nicht mehr vor. Das könnte sich allerdings als hohe Hürde erweisen, wenn die Corona-Krise anhält oder verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen.