bAV: Geht bald das erste Sozialpartnermodell an den Start?

In der betrieblichen Altersversorgung wird offen über eine weitere Absenkung des Garantieniveaus diskutiert. Gleichzeitig kommt nun offenbar Bewegung in das bisher verschmähte Sozialpartnermodell.

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10:12 Uhr | 07. Dezember | 2020
Sozialpartnermodell; Bild: Adobe Stock/Marco2811

Nach 2020 könnte das erste Sozialpartnermodell an den Start gehen. Bild: Adobe Stock/Marco2811

Lobbyisten beschreiben ein Problem gerne größer, als es ist, um ihrer Klientel einen Vorteil zu verschaffen. Die aktuelle Forderung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) sollte aber ernst genommen werden. In einer Publikation trommelt die DAV für neue Garantiekonzepte. Viele Anbieter agierten bereits mit reduzierten Beitragsgarantien. Im Fall der Beitragszusage mit Mindestleistung sei dies aber nicht erlaubt. Bei dieser Zusage muss der Versorgungsträger dem Arbeitnehmer per Gesetz garantieren, zu Rentenbeginn mindestens dessen unverzinslich eingezahlte Beiträge abzüglich der Risikobeiträge zu erhalten. Das Anlagerisiko für den Arbeitnehmer ist also insofern begrenzt, als er in jedem Fall diese Mindestleistung erwarten kann.  

Ist Beitragserhalt eine Illusion? 

Im Dauerzinstief sei der Beitragserhalt aber selbst dann nicht mehr darstellbar, „wenn der Versorgungsträger die Beiträge in den Tresor einschließt“, meinen die Aktuare. Schließlich müssten die Anbieter am Kapitalmarkt auch noch ihre Verwaltungskos­ten erwirtschaften. Ausreichend Erträge zu erzielen, sei schwierig, weil das Aufsichtsrecht die Versorgungsträger verpflichte, die Sparbeiträge so anzulegen, dass die Kosten bis zum Erreichen der Altersgrenze sicher zurückverdient werden. Unter diesen Bedingungen sei ein garantierter Inflationsausgleich nicht mehr darstellbar. Die DAV fordert, eine Beitragsgarantie von unter 100 Prozent zuzulassen; im Übrigen auch bei der Riester-Rente. 

Die DAV geht auch auf die reine Beitragszusage ein, die seit Anfang 2018 möglich ist, wenn sie von den Tarifparteien gemeinschaftlich organisiert wird. In diesem Fall verspricht der Arbeitgeber nur einen bestimmten Beitrag. Das Risiko trägt der Arbeitnehmer; der Arbeitgeber hat keine Einstandspflicht. Laut DAV eröffnet der Garantieverzicht zwar Renditechancen. Die Organisation durch die Tarifpartner verhindere bisher aber, dass diese Zusageart in der Praxis umgesetzt wird. Damit werde die Chance vertan, die in der Bevölkerung vorherrschende Garantiefixierung aufzubrechen und dem Gedanken zum Durchbruch zu verhelfen, dass weniger Garantie auch mehr Leistung bedeuten kann. Der Vorteil der reinen Beitragszusage liegt bekanntlich darin, dass die Versorgungsträger wegen des vollständigen Garantieverzichts massiv in renditestärkere Kapitalanlagen wie Aktien investieren können.

ver.di in den Startlöchern 

Doch jetzt kommt offenbar Bewegung in die Sache. Wie procontra bei den Recherchen zu diesem Artikel erfahren hat, könnte nach 2020 das erste Sozialpartnermodell an den Start gehen. Der Versicherer Talanx steht nach Angaben einer Sprecherin „für einen Haustarifvertrag in fortgeschrittenen Verhandlungen mit ver.di“. Kommt es zu einer Einigung, stünden allen Talanx-Mitarbeitern im kommenden Jahr die Pforten für „Die Deutsche Betriebsrente“ offen. Das Beispiel solle Mut machen und Nachahmer finden. Bei ver.di hieß es dazu: „Wir sind zuversichtlich, in den kommenden Monaten entsprechende Vereinbarungen mit einer Reihe von Tarifpartnern abschließen zu können.“ Talanx und Zurich bilden das Konsortium für „Die Deutsche Betriebsrente“. Daneben gibt es weitere Anbieter mit Produktlösungen in Form von Konsortien. Ein Beispiel ist „Das Rentenwerk“, bestehend aus Gothaer, Debeka, Huk-Coburg, Stuttgarter und Barmenia. 

Ob die reine Beitragszusage im Korsett der Tarifparteien tatsächlich vor einem Durchbruch steht, bleibt abzuwarten. Generell sind sich Branchenexperten wie Rainald Meyer, Vorstand beim bAV-Berater Heubeck, sicher: „Im Dauerzinstief lassen sich Garantien kaum noch gestalten.“ Neue Produkte basierten auf drei Ansätzen: Ers­tens die Renditechancen des konventionellen Deckungsstocks mit reduzierten oder ohne Garantien zu nutzen, immerhin seien Anlagen bis 30 Prozent in Aktien grundsätzlich möglich. Zweitens alternative Anlagen für die Überschüsse einzusetzen. Ein Beispiel seien indexorientierte Produkte. Und drittens Anlagen außerhalb des Sicherungsvermögens wie Fondspolicen zu nutzen. Meyer weist auch darauf hin, dass die Renditen in der bAV zwar gesunken seien, zugleich die Inflationsrate aber so niedrig liege, dass immer noch ein realer Zugewinn möglich war.  

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Zinsen noch lange im Keller 

Das freilich ist der Blick in die Vergangenheit. Im Corona-Jahr 2020 ist das Zinsniveau nochmals abgesackt und könnte für Jahre im Keller verharren. Und dass die Inflationsrate dauerhaft nur 0 bis 2 Prozent beträgt, ist aus Sicht eines Arbeitnehmers, der im Ruhestand auf seine Betriebsrente angewiesen ist, eine gewagte Wette. Auch deshalb wird im Markt über Beitragsgarantien von 75 bis 80 Prozent zum Rentenbeginn gesprochen. In der Kapitalanlage wiederum investieren Versicherer zum Beispiel verstärkt in kostengünstige Indexfonds. Und was die Verwaltungskosten betrifft, so digitalisieren die Versicherer ihre Prozesse, um in die Tarife einkalkulierte Kosten zu senken und somit die Nettorendite eines Produkts zu erhöhen. „Wir brauchen ein Umdenken hin zu kapitalmarktorientierten Lösungen mit höheren Renditechancen“, meint auch Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorgemanagement und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Leben.  

Vor diesem Hintergrund sehen alle angefragten Versicherer weiterhin gute Chancen für die Betriebsrente. Fabian von Löbbecke, Chef von HDI Pensionsmanagement und bAV-Vorstand der HDI Leben, erinnert daran, „dass die bAV aus mehr Renditequellen schöpfen kann als jede andere Vorsorgeform“. Dazu zählten vor allem Steuer- und Sozialabgabenersparnisse, Kollektivkondi­tionen und Arbeitgeberzuschuss. Im Ergebnis habe ein Arbeitnehmer die Chance auf einen realen Zugewinn. Und wenn der bAV-Vertrag dies zulässt, könne auch die Riester-Förderung in die bAV integriert werden. Meissner streicht heraus, dass die bAV als Rentenversicherung Monat für Monat ein Einkommen bis zum Lebensende sichere. Der Versorgungsgedanke stehe im Vordergrund. Tatsächlich ist das ein starkes Vertriebsargument für Vermittler. 

Weniger Garantie in der bAV? 

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