Zahnzusatz für Kinder: Darauf kommt es an

Die Nachfrage nach Zahnzusatzpolicen für Kinder ist seit Jahren rückläufig. Dabei reagieren viele Eltern erst nach einer Diagnose durch den Arzt – für einen vollumfänglichen Versicherungsschutz ist das oft zu spät.

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09:02 Uhr | 02. Februar | 2022
Zahnzusatz Bild: Adobe Stock/Peakstock

Rund 50 Prozent der Kinder müssen eine Zahnspange tragen, dabei zahlen die gesetzlichen Kassen nur bei besonders schweren Fehlstellungen der Zähne. Bild: Adobe Stock/Peakstock

Auch bei Kindern gehört der halbjährliche Kontrolltermin beim Zahnarzt zur medizinischen Routine. Kariesbehandlungen oder das Einsetzen von Implantaten sind dabei nicht an der Tagesordnung, die Diagnose von Kieferfehlstellungen hingegen schon.

Laut dem Vergleichsportal Check24 wird bei etwa jedem zweiten Kind eine Fehlstellung der Zähne festgestellt, die im Anschluss eine Behandlung beim Kieferorthopäden nötig macht. „50 Prozent der Kinder wird eine Zahnspange verordnet“, sagt auch der auf Zahnzusatzversicherungen spezialisierte Makler Daniel Seeger. Die gesetzliche Krankenversicherung springt hier nur in besonders schweren Fällen ein, leichte und in erster Linie ästhetische Zahnkorrekturen müssen aus eigener Tasche beziehungsweise über den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung finanziert werden.

Die Nachfrage nach Zahnzusatzpolicen für Kinder sinkt

Dabei fällt auf: Die Nachfrage nach Zahnzusatzpolicen für Kinder ist in Deutschland rückläufig. Nach Daten des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) gab es im Jahr 2020 insgesamt 1.514.000 Verträge für Zahnzusatzversicherungen für Kinder – dies waren 1,34 Prozent weniger als 2019. Noch 2010 hatte die Zahl der abgeschlossenen Verträge bei 1.885.700 gelegen. Auch insgesamt nimmt die Zahl der Krankenzusatzversicherungen für Kinder ab: 2010 lag die Vertragszahl bei 2.650.900, zehn Jahre später waren es 2.401.700. Die Branchenzahlen für das Geschäftsjahr 2021 liegen aktuell noch nicht vor. Dem PKV seien die Gründe für den seit Jahren kontinuierlichen Rückgang nicht bekannt, erklärte ein Sprecher auf procontra-Anfrage.

Eine vollkommen andere Erfahrung hat Daniel Seeger gemacht, der als Geschäftsführer der Zusatzversicherung Online GmbH Experte für Zahnzusatzversicherungen ist. „Den Trend, dass Eltern bei den Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz ihrer Kinder sparen, kann ich nicht bestätigen“, sagt er. Seeger spezialisierte sich vor fünf Jahren auf das Segment Zahnzusatz, seitdem seien die Anfragen kontinuierlich angestiegen, auch in Bezug auf die Absicherung von Kindern. Er berichtet allerdings auch: „Die meisten Eltern kommen erst zu mir, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.“ Sobald vom Arzt das Tragen einer Zahnspange verordnet wurde, sei die Wahl des Versicherungsschutzes extrem eingeschränkt. 75 Prozent der Eltern würden zu spät handeln. 

Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung zu 80 Prozent übernommen, wenn die Fehlstellung der Zähne in die Kategorie der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5 fällt. Dies ist beispielsweise bei einem offenen Biss der Fall, also wenn die Frontzähne beim Zusammenbeißen nicht aufeinandertreffen, oder bei einem extremen Engstand der Zähne.

Behandlungen des Schweregrades KIG 1 bis 2 müssen aus der eigenen Haushaltskasse bestritten werden. „Transparente oder auch innen liegende Zahnspangen-Brackets werden auch in den Stufen KIG 3 bis 5 nicht übernommen“, erklärt Seeger. Je nach Schwere der Fehlstellung und Art der verordneten Behandlung könnten Eltern so Kosten von 500 Euro bis 2.000 Euro entstehen. Muss die Zahnkorrektur bei KIG 1 und 2 komplett selbst finanziert werden, könne dies mit circa 5.000 bis 7.000 Euro zu Buche schlagen.

Bis 2003 zahlte die GKV für sämtliche Zahnspangen

Zwölf bis 20 Euro pro Monat müssen Eltern je nach Tarif für eine Zahnzusatzpolice ihrer Kinder kalkulieren. Dabei kommt es unter anderem darauf an, ob der Tarif eine professionelle Zahnreinigung miteinschließt. Die Absicherung von Zahnersatz mache bei Kindern hingegen keinen Sinn. „Dieses Thema kommt vielleicht in einem von 300 Fällen vor“, sagt Seeger und weist darauf hin: „Zahnzusatzversicherungen für Kinder sind generell keine lebensnotwendigen Policen wie beispielsweise die BU. Man kann das machen, wenn man Geld übrig hat.“

Bis zum Jahr 2003 hatten die gesetzlichen Kassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung komplett übernommen. Erst danach wurde diese Art der großzügigen Finanzierung mit Hilfe der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingeschränkt. Seitdem bezahlt die GKV unter folgenden Voraussetzungen: Das Kind muss die „zweite Phase“ des Zahnwechsels hinter sich haben, jünger als 17 Jahre alt sein und der Schweregrad KIG 3 muss ärztlich attestiert sein.

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