Nach Insolvenz des Versicherers
Nach der Pleite des Berliner Versicherungsunternehmens Element Insurance AG wendet sich die BaFin erneut an die Verbraucher. Diese sollen ihre Vertragsunterlagen genau prüfen, um herauszufinden, ob Element der Risikoträger ihres Versicherungsprodukts ist. Denn durch die angebotenen White-Label-Versicherungen könnte sozusagen Element auch drin sein, wo es gar nicht draufsteht. „Entsprechend trägt Element das Risiko für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag, auch wenn dieser über einen Kooperationspartner abgeschlossen wurde“, schreibt die Finanzdienstleistungsaufsicht.
Im nächsten Schritt sollen die Betroffenen prüfen, ob sie alternativen Versicherungsschutz benötigen. Dabei können den Verbrauchern ihre betreuender Versicherungsvermittler oder auch Verbraucherschutzorganisationen helfen. „Da Element infolge des vorläufigen Insolvenzverfahrens aktuell keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz mehr sicherstellen kann, wird das Unternehmen es grundsätzlich akzeptieren, wenn Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Verträge nach § 314 BGB außerordentlich kündigen“, schreibt die BaFin. Sie empfiehlt jedoch, sich vor der Kündigung der Element-Police einen Ersatzvertrag bei einem anderen Anbieter zu sichern. Hierbei sei ein nahtloser Übergang wichtig, damit keine zeitlichen Lücken im Versicherungsschutz entstünden.
Sobald über Element das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wird, dauert es laut BaFin sehr wahrscheinlich einen Monat, bis alle noch bestehenden Verträge automatisch beendet werden. „Zudem ist nicht garantiert, dass alle Schäden vollständig reguliert werden können“, warnt die Aufsicht in ihrem Schreiben.
Viele weitere Fragen zu den praktischen Folgen der Element-Insolvenz, sowohl von Verbrauchern als auch Vermittlern, hat jüngst Rechtsanwalt Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte in einem Profino-Webinar des Podcasts Lachsblau beantwortet.