Data Act: Neue Datenrechte bieten Möglichkeit maßgeschneiderter Tarife
Versicherungen sind schon ihrer Natur nach Verwalter von riesigen Datenmengen. Aus diesem Grund wird sich auch der Data Act der Europäischen Union, ein neues Regelwerk, das die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer stärken soll, auf Versicherungsunternehmen auswirken und auch neue Chancen bieten. Der Data Act sorgt für fairere Datenmärkte und schafft klare Regeln für Vergütung und Cloud-Wechsel. Ziel ist es, die Verfügbarkeit von Daten zu erhöhen, den Wettbewerb zwischen Cloud-Anbietern zu stärken und vertragliche Ungleichgewichte beim Datenteilen abzumildern.
Angebote erstellen aus vernetzten Geräten
Erstmals erhalten Nutzerinnen und Nutzer vernetzter Geräte wie Smartwatches, Haushaltsgeräte oder Fahrzeuge ein klar geregeltes Recht auf Zugriff auf die von ihnen erzeugten Daten. Sie dürfen diese Daten auch an Dritte – etwa Versicherer oder Makler – weitergeben. Das gilt sowohl für Echtzeitdaten als auch für aggregierte historische Informationen.
Beispiel: Besitzer eines vernetzten Autos können den Hersteller auffordern, bestimmte Fahrzeugdaten an einen Dienstleister ihrer Wahl weiterzuleiten. So entstehen neue Möglichkeiten für maßgeschneiderte Versicherungsprodukte oder vorausschauende Wartung. Gleichzeitig gilt: In komplexen Bereichen wie der Automobilindustrie werden zusätzliche Leitlinien und sektorspezifische Vorschriften nötig sein.
Vergütung und Wechselmöglichkeiten bei Cloud-Diensten
Der Zugang zu Daten kann kostenpflichtig gestaltet werden – vorausgesetzt, die Preise spiegeln die tatsächlichen Kosten, getätigte Investitionen und einen angemessenen Gewinn wider. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen sollen durch ermäßigte Gebühren entlastet werden. Für Versicherer bietet sich eine Chance, wenn sie selbst über relevante Daten verfügen. Zudem soll die Verordnung den Anbieterwechsel in der Cloud vereinfachen, indem ein kostenloser Wechsel ermöglicht wird – mit dem Ziel, den Wettbewerb unter Datenverarbeitungsdiensten zu fördern. Dafür müsste das EU-Regelwerk allerdings auch in deutsches Recht überführt werden – doch an dieser Stelle hapert es noch.
Umsetzung in Deutschland schleppend
Seit dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act verbindlich in allen Mitgliedstaaten. Doch in Deutschland fehlt bislang das notwendige Durchführungsgesetz. Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer kommentiert dazu:
„Deutschland hat bislang kein Durchführungsgesetz zum EU Data Act verabschiedet. Damit fehlt es an klaren Regeln und Zuständigkeiten. Das schafft Rechtsunsicherheit und erschwert den Zugang zu Daten, die für digitale Innovationen nötig sind. Ein Beispiel dafür sind Fahrzeugdaten: Nach einem Unfall können moderne Fahrzeuge technische Daten zum Hergang bereitstellen. Werden diese strukturiert erfasst und verarbeitet, können Schäden schneller und objektiver reguliert werden. Das sorgt für eine zügigere Unterstützung der Kundinnen und Kunden. Der EU Data Act schafft dafür den europäischen Rahmen. Damit er wirken kann, braucht es zügig ein nationales Durchführungsgesetz mit klaren Vorgaben.“
Long Story short
oT-Daten freigegeben: Nutzer vernetzter Geräte dürfen ihre Daten einsehen und an Dritte – z. B. Makler oder Versicherer – weitergeben.
Neue Geschäftsmodelle: Der Data Act ermöglicht individuelle Tarife, datenbasierte Beratung und präventive Services wie Predictive Maintenance.
Rechtlich und technisch komplex: Datenzugänge können kostenpflichtig sein, zusätzliche sektorale Vorschriften sind zu erwarten – insbesondere bei sensiblen Anwendungsfällen.