10 Euro pro Monat

Wirtschaftsweise wollen Kinder zu Kleinanlegern machen

Die sogenannten Wirtschaftsweisen setzen sich für die Einführung eines Kinderstartgelds in Deutschland ein. Damit sollen schon Heranwachsende den Umgang mit Aktien lernen.

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11:10 Uhr | 08. Oktober | 2024
Ein kleines Mädchen steckt eine Geldmünze in ein Portemonnaie

Nach den Vorstellungen der sogenannten Wirtschaftsweisen sollen Kinder schon frühzeitig den Umgang mit Geld lernen.

| Quelle: Jose Luis Pelaez Inc

Der Rat der fünf „Wirtschaftsweisen“, der die Bundesregierung in ökonomischen Fragen berät, spricht sich für die Einführung eines staatlich finanzierten „Kinderstartgeldes" in Höhe von 10 Euro pro Kind und Monat aus. 

Das Geld soll risikoarm in breit diversifizierten Fonds angelegt werden. Eine Auszahlung der angesparten Summe soll dann frühestens ab dem 18. Geburtstag möglich sein. Auf Wunsch, so die Idee der „Wirtschaftsweisen“, könnten die Fonds aber auch weiter bespart und in eine private, förderfähige Altersvorsorge überführt werden.

Das Kinderstartgeld soll an alle Mädchen und Jungen in Deutschland ab dem sechsten Geburtstag gezahlt und an den Bezug von Kindergeld geknüpft werden. In der Aufbauphase werde das den Staat zunächst 91 Millionen Euro pro Jahr kosten. Langfristig – mit einer wachsenden Zahl an Kindern, die davon profitieren – würden die Kosten auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr steigen.

Finanzkompetenz stärken

Mit dem Kinderstartgeld möchte der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ die Finanzkompetenz in Deutschland durch frühe Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen stärken und eine Aktienkultur etablieren.

„Die bisherigen Finanzbildungsprogramme haben, nicht nur in Deutschland, weniger zur Stärkung der Finanzkompetenz in der Bevölkerung beigetragen als erhofft. Anders als bisherige Maßnahmen zielt das vorgeschlagene Kinderstartgeld darauf ab, Finanzverhalten durch das Lernen aus Erfahrungen zu stärken – anstatt auf theoretisches Wissen,“ erläutert Ulrike Malmendier, Mitglied im Sachverständigenrat.