Durch den Bruch der Ampelregierung und das absehbare Scheitern des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes ergibt sich die Gelegenheit, noch einmal grundlegend darüber nachzudenken, wie die Einrichtung von Sozialpartnermodellen erleichtert werden kann. Aus meiner Sicht sollte der Gesetzgeber die reine Beitragszusage auch über Betriebsvereinbarungen ermöglichen.
Mittelstand besser einbinden
Eine solche Anpassung könnte dieser attraktiven Zusageform tatsächlich Schwung verleihen. Mit Betriebsvereinbarungen könnte insbesondere der Mittelstand besser eingebunden werden. Unternehmen, die bereits betriebliche Altersversorgung etabliert haben, könnten ihre bestehenden Systeme nutzen und damit ihre innerbetrieblichen Strukturen stärken, ohne die Tarifpartner durch die Beteiligung an der Mitwirkung und Steuerung zu überfordern. Der Schlüssel dazu wäre ein schlanker gesetzlicher Rahmen, der sich beispielsweise an bereits existierenden Zusageformen für Pensionsfonds orientiert (§ 236 Abs. 3 VAG) und sich mit einer einmaligen Zustimmung der zuständigen Tarifvertragsparteien begnügt. Auch für Branchen ohne Tarifvertrag sollte sich eine praktikable Lösung finden lassen.
Vorreiter und Kapitalmarktorientierung
Die reine Beitragszusage mit einer konsequenten Kapitalmarktorientierung auch in der Rentenphase führt zu einem deutlich höheren anfänglichen Rentenniveau. Gerade jüngere Menschen, die zunehmend Wert auf eine Beteiligung am Kapitalmarkt legen, könnten davon angesprochen werden. Vorbehalte bei einzelnen Gewerkschaften könnten durch erfolgreiche Vorreiter überwunden werden.
Die Zeit ist reif, die reine Beitragszusage auf ein breiteres Fundament zu stellen. Wenn wir die Sozialpartnermodelle zukunftsfähig machen wollen, sollten wir jetzt die Weichen stellen und die reine Beitragszusage von ihren tarifvertraglichen Fesseln befreien.