Die DHBU Direktversicherung ohne Risikoprüfung

Eine Berufsunfähigkeit, verursacht durch eine Erkrankung oder auch einen Unfall, trifft in Deutschland laut Statistiken im Durchschnitt jeden 4. Arbeitnehmer. Über alle Alters- und Berufsgruppen. Eine hohe Einkommenslücke ist für betroffene Personen die Folge.

10:03 Uhr | 25. März | 2025
Die DHBU Direktversicherung ohne Risikoprüfung

Die DHBU Direktversicherung ermöglicht Unternehmen, ihre Mitarbeitenden ohne Gesundheitsprüfung gegen Berufsunfähigkeit abzusichern – mit einfacher Arbeitgebererklärung und attraktiven Leistungen

| Quelle: Münchener Verein

Es ist also unstrittig, dass eine Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in keinem Versicherungsordner fehlen sollte. Fakt ist aber auch, dass der Abschluss dieser wichtigen Police aufgrund hoher monatlicher Beiträge oder auch der erforderlichen Gesundheitsfragen häufig schwierig ist.

Das neue DHBU-Firmenkonzept: BU-Schutz als Benefit
Die Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung bietet für das Handwerk, körperlich Tätige und viele andere Berufsgruppen seit ihrer Produkteinführung ein hochattraktives Produkt in der Kundenberatung. Mit dem aktuellen Tarif-Update steht nun auch eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) mit den Tarifvarianten Premium und Aktiv als Kollektivlösung zur Verfügung.

Um seine Mitarbeitenden mit der DHBU-Direktversicherung abzusichern, schließt der Betrieb als Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag mit einer einfachen Arbeitgebererklärung ab, in dem der Arbeitnehmer die versicherte Person ist. Statt der üblichen Gesundheitsprüfung nutzen Betriebe ab 10 Mitarbeitern eine einfache Arbeitgebererklärung. Es muss durch den Arbeitgeber nur bestätigt werden, dass die zu versichernde Person mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt und zum Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist. Nur in sehr seltenen Fällen kann diese Arbeitgebererklärung nicht angewendet werden. Im Rahmen der obligatorischen Arbeitgeberfinanzierung bezahlt das Unternehmen die Versicherungsbeiträge entweder in voller Höhe oder anteilig. Jeweils berücksichtigt wird der verpflichtende bAV-Zuschuss.

Werden Mitarbeitende in der Deutschen Handwerker BU versichert, profitieren sie von einer erstklassigen Arbeitskraftabsicherung mit einem weltweiten Versicherungsschutz. Die Versicherungsleistungen werden immer ab dem BU-Eintritt gezahlt, auf Meldefristen wird verzichtet. Es besteht ein voller Leistungsanspruch bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent. Das Tarifkonzept verzichtet auch auf die Verweisung auf einen anderen Beruf. Es existiert keine abstrakte Verweisung. Darüber hinaus besteht unabhängig vom BU-Grad ein BU-Leistungsanspruch bei Pflegebedürftigkeit bereits ab einem Pflegepunkt. Weitere Highlights sind:

  • Überbrückungsgeld für lückenlosen Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente wählbar

  • Infektionsklausel für alle Berufe

  • Freie Arztwahl im Leistungsfall

  • Schutz im Straßenverkehr, selbst bei grober Fahrlässigkeit

  • Neu und nur beim Münchener Verein:

    • Günstige Beitragseinstufung durch Qualifikation, Anteil der Bürotätigkeit und Leitungsfunktion

    • Einstufung von Auszubildenden, als wäre die berufliche Ausbildung bereits abgeschlossen

So kann die BU-Rente erhöht werden
Die mit einer einfachen Arbeitgebererklärung abzuschließende garantierte BU-Rente ist abhängig von der Firmengröße bis zu einem Jahreshöchstbeitrag von 18.000 Euro möglich. Dazu kommt noch eine zusätzliche BU-Rente aus der Gewinnbeteiligung. Eine weitere Aufstockung der BU-Jahresrente ist bis zu 24.000 Euro möglich. Der Arbeitgeber bestätigt dafür im Rahmen einer Dienstobliegenheitserklärung, dass die versicherte Person zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht arbeitsunfähig ist und in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung auch keine Arbeitsunfähigkeit von ununterbrochen über 14 Kalendertagen vorlag. Zudem darf eine Erwerbsminderung (MdE), Wehrdienstbeschädigung (WdB), ein Grad der Behinderung (GdB) oder eine Schädigung (GdS) nicht gegeben sein.

Die BU-Rente mit Arbeitgebererklärung ohne Gesundheitsfragen kann auch abgeschlossen werden, wenn sich der Mitarbeiter dazu entscheidet, Beiträge selbst zu übernehmen. Der Arbeitgeberanteil an den Beiträgen muss jedoch mindestens 50 Prozent betragen. Falls die Vorgaben der Arbeitgebererklärung nicht zu erfüllen sind, kann der Arbeitnehmer auch selbst eine Dienstobliegenheitserklärung abgeben.

Einfache und unkomplizierte Verwaltung
Arbeitgeber können ihre Verträge zur betrieblichen BU-Versicherung über die kostenlose Plattform MV bAV-Manager sehr schlank und komfortabel verwalten. Für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sollte eine Versorgungsordnung auf Basis der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen des Betriebes aufgesetzt und hinterlegt werden. Der Münchener Verein hilft dabei gerne.

Weitere Informationen auf www.mv-Maklernetz.de/dhbu