Produkthaftung für Online-Händler

Das sollten Makler über die verschärften Amazon-Regeln wissen

Neben Hiscox haben auch andere Versicherer auf die verschärften Anforderungen für Amazon-Händler reagiert. Ab 5.000 Euro Umsatz brauchen die jetzt zwingend eine Betriebshaftpflicht. Wer diese anbietet und was zu beachten ist.

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12:08 Uhr | 21. August | 2024
Paketdienst von Amazon

Der Onlineversandhändler Amazon hat die Anforderungen für Verkäufer auf seiner Plattform verschärft.

| Quelle: Sean Gallup / Staff

Neben dem Spezialversicherer Hiscox bieten auch andere Gesellschaften wie Zurich oder R+V Amazon-konforme Gewerbepolicen an. Andere, wie etwa die Bayerische oder die Axa, haben solche spezifischen Produkte noch nicht im Portfolio. Das ergab eine procontra-Umfrage.

Zum Hintergrund: Ende Juli wurden Amazon Sellers darüber informiert, dass sie innerhalb von nur 30 Tagen einen Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) vorzuweisen haben – und das nun bereits, wenn ihr Bruttoumsatz aus Transaktionen in einem Monat 5.000 Euro überschreitet. Außerdem muss in dieser Versicherung Amazon selbst als zusätzlicher Versicherter miteingeschlossen sein und von allen Haftpflichtansprüchen Dritter freigestellt werden.

Abwehr von Haftungsschäden

Amazon geht diesen Schritt, um möglichen Haftungsschäden vorzugreifen. Dies ist besonders dann wichtig, falls ein defektes Produkt, das in der EU oder Großbritannien verkauft wird, Sach- oder Personenschäden verursacht. Mit den neuen Anforderungen will das Unternehmen sowohl sich selbst als auch die Verkäufer vor potenziellen Haftungsansprüchen schützen.

Hiscox hat nach eigenen Angaben sofort mit einer Überarbeitung seiner bestehenden Onlineshop-Police auf diese neuen Vorgaben reagiert und bietet nun eine Versicherungslösung an, die unter anderem die Betriebshaftpflicht inklusive einer Produkthaftung umfasst. Zudem wird Amazon in den Versicherungsvertrag inklusive eines „Amazon Certificate“ aufgenommen. Für diese Option wird ein 15 Prozent-Zuschlag auf die Versicherungsprämie erhoben.

Auch andere Versicherer wie etwa die Zurich haben ähnliche Produkte im Portfolio. „Wir bieten Amazon-Händlern Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflichtversicherung mit integrierter Produkthaftpflichtversicherung und einem erweiterten Verkäufer-Versicherungsschutz für im Rahmen einer erforderlichen Nachlieferung anfallende Ein- und Ausbaukosten“, erklärt Konzern-Pressesprecher Bernd O. Engelien. „Der Versicherungsschutz wird auf Wunsch in der von Amazon angeforderten Versicherungsbestätigung für Neu- und Bestandskunden dokumentiert.“

Händler, die bislang über keine oder keine ausreichende BHV verfügten, sollten sich nun entsprechend informieren und beraten lassen, um den neuen Anforderungen zu genügen, rät Engelien.

Schutz sollte weltweit gelten

„Allgemein sollten Händler unbedingt darauf achten, dass ihre BHV auch eine  Produkthaftpflicht enthält“, betont Marc Thamm, Product Head Technology bei Hiscox Deutschland, gegenüber procontra. Außerdem sollte der Versicherungsschutz weltweit gelten.

Bei Amazon, so Thamm, komme außerdem noch als Besonderheit hinzu, dass die Deckungsvoraussetzungen über ein Versicherungszertifikat seitens der Händler schriftlich vorzulegen seien. Andernfalls drohe die Gefahr, für den Marktplatz gesperrt zu werden. Die Jahresprämie für eine Basisdeckung belaufe sich auf rund 120 Euro.

Optional könne der Versicherungsschutz auch um eine Berufshaftpflicht, eine Warenlager- und eine Cyber-Versicherung erweitert werden.

Online-Händler haften wir Hersteller

Der wichtigste Baustein ist aber die Produkthaftpflicht. Denn Onlinehändler können grundsätzlich für Personen- und Sachschäden verantwortlich gemacht werden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, die sie verkauft haben. Sie gelten als Quasi-Hersteller, haften also wie der eigentliche Produzent.

„Wir beobachten, dass sich die Schadenfälle insbesondere wegen der Internationalisierung häufen“, sagt Hiscox-Experte Marc Thamm. Ohne Versicherungsschutz müssten die Händler dann die Schäden in Eigenregie abwickeln und bezahlen. Zudem hätten sie auch keinen Risikoträger im Rücken, der sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche unterstützen würde.