Gesundheitsrisiken im Job
Auf Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesarbeitsministerium werden drei Krankheiten ab April neu als Berufskrankheiten eingestuft. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.
Bei den neuen Berufskrankheiten handelt es sich um:
Läsion (Schädigung) der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung (BK-Nr. 2117)
Hiervon können zum Beispiel Beschäftigte betroffen sein, die in der Textilindustrie, auf Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätzen oder in der Forst- und Bauindustrie tätig sind.
Gonarthrose bzw. Kniegelenksarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern (BK-Nr. 2118)
Betroffen sein können Personen, die mindestens eine 13-jährige Tätigkeit als professionelle Fußballspielerin oder Fußballspieler absolviert haben, davon mindestens zehn Jahre in einer der drei obersten Fußballligen bei Männern oder einer der beiden obersten Fußballligen bei Frauen. Ebenfalls berücksichtigt wird, wenn im Alter von 16 bis 19 Jahren eine versicherte Tätigkeit in einer niedrigeren Fußballliga als in den drei obersten Fußballligen bei Männern beziehungsweise den beiden obersten Fußballligen bei Frauen ausgeübt wurde.
Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition (BK-Nr. 4117)
Betroffene Personen sind insbesondere Erzbergleute (einschließlich Uranerzbergbau) sowie zum Beispiel Versicherte im Tunnelbau, Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie und Personen, die bei der Steingewinnung, -bearbeitung oder in Dentallabors beschäftigt sind.
Als Berufskrankheiten kommen laut DGUV nur Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der Medizin durch besondere Einwirkungen wie beispielsweise Lärm oder Staub bei der Arbeit verursacht sind.
Bestimmte Personengruppen müssen diesen Einwirkungen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein. Zusätzlich muss im Einzelfall die Krankheit wesentlich durch die schädigende Einwirkung bei der Arbeit verursacht sein. Zukünftig umfasst die Berufskrankheitenliste 85 Erkrankungen.