Bis zu 100 Euro: Krankenkassen wehren sich gegen Strafgebühren für Patienten
In der Gastronomie sind sogenannte No-Show-Gebühren immer verbreiteter. Und auch bei Ärzten könnten Patienten bald zur Kasse gebeten werden, wenn sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen. Diese Forderung wurde nun zumindest von Seiten der Kassenärzte laut. Gegenüber der „Bild“ erklärte Jakob Maske, Sprecher des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte: „Es ist nicht zu akzeptieren, dass Patienten Termine verbindlich vereinbaren und diese nicht wahrnehmen.“ Und weiter: „Um Patienten dafür zu sensibilisieren, wäre ein Ausfallhonorar von bis zu 100 Euro, je nach Länge des vorgesehenen Termins, erforderlich.“
In die gleiche Kerbe schlägt auch Andreas Gassen, seinerseits Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Laut seiner Aussage würden 10 bis 20 Prozent der vereinbarten Arzttermin durch die Patienten nicht wahrgenommen. Zur Kundensensibilisierung schlägt Gassen eine Ausfallgebühr in Höhe von 10 bis 20 Euro vor. Gezahlt werden soll diese aber nicht von den Kunden selbst, sondern von den Krankenkassen.
GKV-Spitzenverband widerspricht
Dort zeigt man sich von den Vorschlägen alles andere als begeistert: „Das entwickelt sich zu einem beschämenden Überbietungswettbewerb, wer kranken Menschen am meisten Geld abnehmen möchte. Die Alltagserfahrung der Patientinnen und Patienten sind doch vielmehr volle Wartezimmer, in denen trotz eines Termins lange gewartet werden muss“, erklärte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands auf procontra-Nachfrage.
Lanz fordert stattdessen eine ernsthafte Debatte und konkrete Lösungen zur sogenannten Patientensteuerung, also zur Frage, wie kranke Menschen möglichst schnell zum richtigen Arzt kommen. „Wir brauchen keine Diskussion darüber, dass eine junge Mutter, die es mit ihrem kranken Kind nicht rechtzeitig zu ihrem Kinderarzt schafft, auch noch 100 Euro Strafe zahlen muss.“
Auch von Gesundheitsminister Karl Lauterbach gab es Widerspruch: „Unser wichtigstes Problem ist nicht, dass Patienten ihre Arzttermine nicht wahrnehmen. Das Problem ist vielmehr, dass Patienten keine Arzttermine bekommen oder sehr lange auf Termine warten müssen“, wird Lauterbach in einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP zitiert. Vertreter von SPD und Union hatten sich in den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ auf eine „Termingarantie“ für gesetzlich Versicherte verständigt.
Wann Ausfallhonorare möglich sind
Bereits jetzt ist es unter bestimmten Voraussetzungen für Ärzte möglich, von Patienten, die vereinbarte Termine nicht wahrnehmen, ein Ausfallhonorar zu verlangen. Wann ein solches zulässig ist, ist jedoch umstritten. Der PKV-Verband weist in seinem Serviceportal daraufhin, dass ein Verdienstausfall des Arztes Grundvoraussetzung sei – es muss folglich ein fester Termin vereinbart worden sein. „Dies trifft meistens auf gut organisierte Bestellpraxen zu – Fach- und Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutische Praxen. In ausgelasteten Hauspraxen hingegen ist das Nichterscheinen einer Patientin oder eines Patienten üblicherweise unproblematisch.“
Kein Ausfallhonorar darf erhoben werden, wenn die Terminverschiebung einvernehmlich mit der Praxis erfolgt. Dies hatte unter anderem das OLG Stuttgart (Az: 1 U 154/06, Urteil vom 17. April 2007) festgestellt.