Wichtig für Ihre Beratung: Was sich in diesem Jahr alles für Privatversicherte ändert

Damit Sie in der PKV-Beratung stets auf dem neuesten Stand sind, sagen wir Ihnen, was sich in diesem Jahr alles ändert: vom höheren Arbeitgeberzuschuss bis zur elektronischen Patientenakte

11:01 Uhr | 09. Januar | 2025
Wichtig für Ihre Beratung: Was sich in diesem Jahr alles für Privatversicherte ändert
| Quelle: GettyImages

Höhere Beiträge für Versicherte

Für Millionen privat und gesetzlich Versicherte sind mit dem neuen Jahr die Beiträge gestiegen. Der Versicherungsschutz für zwei Drittel der rund 8,7 Millionen privat Versicherten wird im Schnitt um 18 Prozent teurer. In der GKV wird der Zusatzbeitrag zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent um 0,8 Prozentpunkte auf mindestens 2,5 Prozent erhöht. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigen um 0,2 Prozentpunkte.

Höherer Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung steigt mit diesem Jahr auf monatlich 471,32 Euro und liegt damit fast 50 Euro über dem maximalen Arbeitgeberzuschuss von 2024 (421,76 Euro). Aufgrund der Erhöhung des Beitragssatzes in der Sozialen Pflegeversicherung steigt auch der maximale Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung auf 99,23 Euro pro Monat.

Neue Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte wurde mit dem neuen Jahr auf 73.800 Euro/Jahr angehoben (bisher: 69.300 Euro). Erst ab diesem Betrag ist ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung möglich. Ihre Kunden müssen also künftig ein höheres Einkommen erzielen, um zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen zu können. Wichtig zu wissen: Wer bereits privatversichert ist und von der neuen Grenze „eingeholt“ wurde, kann sich laut PKV-Verband von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und in der PKV bleiben.

Neue Höchstbeiträge in den PKV-Sozialtarifen

Laut PKV-Verband sind die gesetzlich festgelegten Höchstbeiträge in den PKV-Sozialtarifen mit Jahresbeginn gestiegen. Der Höchstbeitrag im Standardtarif liegt nun bei 804,82 Euro. Ehepaare zahlen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags.

Versicherte im Basistarif müssen maximal 942,64 Euro zahlen. Bei sozialer Hilfebedürftigkeit reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags, zusätzlich kann der Sozialhilfeträger den Beitrag bezuschussen.

Mehr Geld für Pflegebedürftige

Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung werden in diesem Jahr um 4,5 Prozent erhöht. Diese Verbesserung gilt für alle Pflegearten – von häuslicher Pflege bis hin zur Kurzzeitpflege.

ePA und E-Rezept kommen

Ab dem 1. Januar hat für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte der Roll-Out der „elektronischen Patientenakte für alle“ („ePA für alle“) begonnen. Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten jetzt ohne deren Zutun eine ePA zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen.

Dem PKV-Spitzenverband zufolge plant auch ein Großteil der privaten Krankenversicherungsunternehmen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Rezepts (E-Rezept) im Lauf dieses Jahres. Die Nutzung beider Angebote bleibt auch für Privatversicherte freiwillig. Die gewohnten Papierrezepte stehen weiterhin zur Verfügung.

Wichtig zu wissen: Für die Nutzung von ePA und E-Rezept ist eine Krankenversichertennummer (KVNR) erforderlich, die auf der Rentenversicherungsnummer basiert. Privatversicherte sollten sich bei Bedarf direkt an ihr PKV-Unternehmen wenden. Der Gesetzgeber sieht leider keine automatische Vergabe der KVNR an Privatversicherte vor.

In der ePA lassen sich unter anderem Arztbriefe, Operationsbefunde, Krankenhaus-Entlassbriefe oder Bildbefunde wie Röntgenbilder oder MRT speichern. Zudem enthält sie eine elektronische Medikationsliste (eML).

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