Aktuarinnen und Aktuare sind Experten im Management und der Modellierung versicherungstechnischer Risiken. Und als solche wissen sie: Risiken lassen sich mindern durch Diversifikation. Oder wie es im Volksmund heißt: „Lege niemals alle Eier in einen Korb.“ Diese Binsenweisheit gilt auch für die Finanzierung von Altersversorgung.
Umlage und Kapitaldeckung sind bekanntlich unterschiedlichen systematischen Risiken ausgesetzt: Bei der Umlage ist es die in Deutschland aktuell vorherrschende demografische Entwicklung, die die Finanzierungslast für die wachsenden Rentnerbestände auf immer weniger Beitragszahler verteilt. Bei der Kapitaldeckung ist es die Entwicklung der Kapitalmärkte, die starken Schwankungen und nur schwer vorhersehbaren Trendänderungen unterliegen kann. Beide Finanzierungssysteme haben aber auch ihre unbestreitbaren Stärken: Das Umlageverfahren tut sich leichter, Inflation aufzufangen, während die Kapitaldeckung die Möglichkeit schafft, durch eine breit gestreute und gemischte Anlage in großen Kollektiven und über Ländergrenzen hinweg Kapitalmarktrisiken effektiv auszugleichen.
Und selbst Inflationsrisken lassen sich in kapitalgedeckten Systemen wirksam adressieren, indem die Finanzierungsmittel in wesentlichem Umfang in Sachwerte investiert werden. Denn im Gegensatz zu Sachwerten haben Anleihen erstklassiger Bonität nach Abzug der Geldentwertung derzeit unterm Strich noch immer eine negative Realverzinsung, so dass ein entsprechend zinssicher investiertes Kapital im Zeitablauf real an Wert verliert. Für Sachwerte wie Aktien oder Immobilien gilt das nicht, wenn sie langfristig gehalten werden, so dass Wertschwankungen sich über die Zeit ausgleichen. Genau diese Zeit ist vorhanden, denn bei der Altersversorgung sprechen wir über Abwicklungs- und damit Anlagezeiträume von mehreren Jahrzehnten.
Kapitaldeckung ist insofern mitnichten Teufelszeug. Sie ist, wenn sie in großen Kollektiven mit Sachverstand betrieben wird, vielmehr ein Segen!