Auf den Sitz kommt es an

Rechnungszinserhöhung ist nicht für alle Versicherer bindend

Von der zum 1. Januar geplanten Anhebung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung profitieren in Deutschland nicht alle Gesellschaften. Diese sehen das aber nicht unbedingt als Nachteil. Was Makler dazu wissen sollten.

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13:10 Uhr | 02. Oktober | 2024
Kinder mit irischen Flaggen.

Zwei Kinder winken zum St. Patricks Day mit irischen Flaggen.

| Quelle: Gennadiy Kravchenko

Der Höchstrechnungszins (HRZ) steigt ab 2025 von 0,25 auf 1 Prozent – die erste Erhöhung seit 30 Jahren. Für Lebensversicherer ist das eine gute Nachricht: Sie können ihren Kunden höhere Garantiezinsen bieten, auch die garantierten Rentenleistungen könnten steigen. Zusätzlich wirken sich steigende Rechnungszinsen auch positiv auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus. 

Allerdings profitieren von der HRZ-Anhebung nicht alle Gesellschaften. Das trifft zum Beispiel auf die beiden Versicherer Canada Life und Standard Life zu. Sie sind zwar auf dem deutschen Markt aktiv und werden auch von der BaFin kontrolliert. Da sie ihren Hauptsitz aber jeweils in Irland haben, gilt für sie die irische Finanzaufsicht, was wiederum bedeutet, dass der deutsche Höchstrechnungszins für sie nicht bindend ist.

Keine Brutto- und Nettobeiträge

Beide Gesellschaften sehen das jedoch nicht als Nachteil an. Im Gegenteil: Man sei so in der Lage, den deutschen Kunden innovative Produktstrategien jenseits von Deckungsstock, Höchstrechnungszins und Überschüssen anbieten zu können, betont André Meissner, Direktor Vertrieb bei der Canada Life Assurance Europe plc., auf procontra-Nachfrage. „Das zeigt sich auch bei Risikoprodukten wie unserem Berufsunfähigkeitsschutz. Die Spanne zwischen Brutto- und Netto-Beitrag gibt es bei uns nicht, die Kunden erhalten einen einzigen, voll garantierten Beitrag, der nicht teurer werden kann – außer sie erhöhen ihren Schutz.“

Da aber die Anhebung des Höchstrechnungszinses bei den deutschen Versicherern Auswirkungen auf das Pricing im Risikoschutz haben könne, beobachte man das Szenario genau, so Meissner. „Da unsere BU über ein exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis verfügt, sehen wir uns hier aber sehr gut aufgestellt.“

Mehr Freiheiten bei der Produktgestaltung

Ganz ähnlich äußert sich Christian Nuschele, Head of Distribution bei Standard Life. „Da der Höchstrechnungszins für uns nicht bindend ist, hatten wir von Beginn an größere Freiheiten bei der Produktgestaltung und Kapitalanlage“, sagt er. Und weiter: „So war es beispielsweise bereits seit 1996 möglich, in unseren Produkten einen höheren Aktienanteil bieten zu können, als dies unter deutschen Aufsichtsregeln möglich gewesen wäre. Bei der Kalkulation des Rentenzinses gelten aktuell die irischen Regelungen. Seit 2023 bieten wir dank eines Rentenzinses von 2,75 Prozent eine der höchsten vollgarantierten Renten im deutschen Markt an.“

Zur Historie

Standard Life ist seit 1996 im Zuge der Niederlassungsfreiheit auf dem deutschen Markt aktiv. Bis 2019 war für Standard Life Deutschland als deutsche Niederlassung eines britischen Versicherers das britische Aufsichtsrecht maßgeblich. Im Zuge des Brexits wurden dann die Bestände der europäischen Kunden an die Standard Life International DAC in Dublin übertragen. 

Canada Life wurde 1847 in Hamilton, Ontario, gegründet und war damit Kanadas erster Lebensversicherer. Die Canada Life Assurance Europe plc ist seit dem Jahr 2000 mit einer Niederlassung in Deutschland tätig. Seit 2003 ist Canada Life Teil der  Great-West Lifeco, einem der größten Versicherungs- und Finanzdienstleistungskonzerne der Welt.