Haftungsrisiken vermeiden

5 Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Element-Insolvenz

Die Insolvenz des Digitalversicherers Element stellt Vermittler derzeit vor große Herausforderungen. Rechtsanwalt Norman Wirth gibt nun einen Überblick über das aktuelle Verfahren und konkrete Empfehlungen an Vermittler, was nun zu tun ist.

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14:01 Uhr | 21. Januar | 2025
Rechtsanwalt Norman Wirth

Rechtsanwalt Norman Wirth rät Maklern, von der Element-Insolvenz betroffene Kunden proaktiv zu informieren und nach Lösungen zu suchen.

| Quelle: Wirth Rechtsanwälte

Die Insolvenz des Berliner Versicherers Element ist derzeit wahrscheinlich eines der Themen, das Makler am meisten beschäftigt. Wie es mit Verträgen des Versicherers weitergeht, wird derzeit von der BaFin zusammen mit dem Management von Element und dem vorläufigen Insolvenzverwalter Friedemann Schade geprüft. Denkbar ist, dass ein anderer Versicherer das Vertragsportfolio übernimmt. Ob dies allerdings gelingt, ist alles andere als sicher.

Doch auch Makler stehen durch die Pleite des Digitalversicherers vor großen Herausforderungen. Über die dringendsten Fragen informiert nun Rechtsanwalt Norman Wirth in einer aktuellen Pressemitteilung.

Makler sollen proaktiv handeln

In dieser ruft er Makler zu zeitnahem proaktiven Handeln auf. „Verzögerungen können dazu führen, dass Kunden ohne Versicherungsschutz bleiben“, heißt es hier.

Dazu gehört zunächst, bestehende Verträge prüfen. Da Element als White-Label-Versicherer agierte, wurden die Verträge über zahlreiche Kooperationspartner vertrieben. Deren Liste ist lang und umfasst Unternehmen wie Auto Protect, Asspario, die Bayerische, Friday, Mailo, Hepster oder Panda. Viele Kunden wissen entsprechend gar nicht, dass hinter ihrem Vertrag Element als Risikoträger steht. Makler sollten also in einem ersten Schritt betroffene Policen in ihrem Bestand identifizieren und ihre Kunden entsprechend zu informieren. Dies sei eine Pflicht des Maklers, bekräftigt Wirth. „Die unterlassene Aufklärung kann zu Haftungsansprüchen führen.“ Zur Kommunikation gehöre auch, Updates der Bafin und des Insolvenzverwalters zeitnah an die Kunden weiterzureichen.

Kunden zeitnah Alternativen bieten

In einem zweiten Schritt rät Wirth den Maklern dazu, betroffenen Kunden zeitnah Alternativen anzubieten. Sollte nämlich das endgültige Insolvenzverfahren eingeläutet werden, enden die Versicherungsverträge einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens automatisch. Kunden stehen dann gegebenenfalls ohne Versicherungsschutz da.

Zudem sind Schadenzahlungen derzeit ausgesetzt. Zwar werden diese – kommt es zum endgültigen Insolvenzverfahren – vom Insolvenzverwalter geprüft und auch vorrangig behandelt, ist nicht gesichert, dass die Versicherungsnehmer den vollen Schaden erstattet bekommen. „Eine anteilige Schadenregulierung ist wahrscheinlich“, warnt Wirth. Auch die Bafin hatte unlängst darauf hingewiesen, dass eine volle Schadenregulierung nicht garantiert werden könne.

Fristlos kündigen?

Vor allem bei wichtigen Policen wie Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen rät Wirth dazu, diese umgehend umzudecken.

Ob Vermittler die bestehenden Verträge fristlos kündigen sollten, hängt vom Einzelfall ab, so Wirth. Vor einer solchen, sollten Kunden eine Ersatzversicherung abgeschlossen haben, um Versicherungslücken zu vermeiden. „Doppelversicherungen sind fehlendem Versicherungsschutz klar vorzuziehen“, so Wirth. Bei Tarifen mit täglichem Kündigungsrecht könne eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden. Dies ist unter anderem bei einigen Asspario-Policen der Fall.

5 Handlungsempfehlungen für Makler

Bei allen Schritten rät Wirth Vermittlern dazu, alle Schritte ihrer Beratung und Kommunikation mit den Kunden sorgfältig zu dokumentieren. Alles in allem spricht Wirth 5 Handlungsempfehlungen an Vermittler aus, die der Rechtsanwalt auf seiner Homepage ausformuliert:

1.)     Information der Kunden: Informieren Sie betroffende Kunden frühzeitig über die Insolvenz der Element Versicherung AG und deren mögliche Auswirkungen auf bestehende Verträge.

2.)     Vermeidung von Panik: Klären Sie Ihre Kunden sachlich und ruhig über die nächsten Schritte auf, um Panik oder übereilte Entscheidungen zu vermeiden.

3.)     Vertragsanalyse: Prüfen Sie, ob die bestehenden Verträge Ihrer Kunden durch die Insolvenz gefährdet sind. Dies betrifft insbesondere die Regulierung von Schäden und die Fortsetzung der Deckung.

4.)     Empfehlung von Alternativen: Beraten Sie Kunden bei Bedarf zu alternativen Versicherern und unterstützen Sie bei einem möglichen Anbieterwechsel.

5.)     Beratungsdokumentation: Dokumentieren Sie alle Gespräche und Empfehlungen sorgfältig, um spätere Haftungsansprüche zu vermeiden.“

Auch mittelfristig sollten Vermittler aus der Element-Insolvenz Konsequenzen ziehen, und verstärkt auf die Bonität der Versicherer achten, die sie ihren Kunden empfehlen. Zudem könne eine breite Auswahl an Alternativen dabei helfen, in Krisen schnell und flexibel zu reagieren.

„Die Insolvenz der Element Versicherung AG ist nicht nur eine erhebliche Herausforderung für alle Betroffenen, sondern auch eine Gelegenheit, Kompetenz und Professionalität unter Beweis zu stellen“, so Wirth.