Schadenfall der Woche

Wenn die Verletzung einfach Schicksal ist

Ein verletztes Pferd, ein herrenloser Hufnagel und viel Streit zwischen Pferdebesitzer und Reitverein: Das sind die Zutaten eines Prozesses vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

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10:12 Uhr | 19. Dezember | 2024
Schadenfall der Woche

Skurril, lehrreich oder einfach nur dumm gelaufen - beim Schadenfall der Woche berichten wir von außergewöhnlichen Schadenfällen aus der Welt der Versicherung.

| Quelle: procontra

Manche Unfälle sind einfach Schicksal – haften muss dafür niemand. Das ist zumindest der Tenor eines aktuellen Urteils des Oberlandgerichts Frankfurt (Az: 26 U 24/23; Urteil vom 10. Dezember 2024). Gepeinigt vom Schicksal war im vorliegenden Fall die Besitzerin eines Pferds, die ihr Ross in die Obhut eines Reitvereins gestellt hatte. Der Verein verpflichtete sich per Vertrag, das Pferd mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Pflegers zu füttern, zu misten sowie Krankheiten und andere Vorkommnisse unverzüglich zu melden.

Auf dem Gelände des Vereins trat das Pferd eines Tages in einen auf dem Gelände liegenden Hufnagel und verletzte sich. Für die Besitzerin war das ein klarer Verstoß gegen die Obhutspflicht des Vereins – entsprechend müsse dieser Schadenersatz zahlen und für die Behandlung des Tieres aufkommen.

Das sah jedoch nicht nur der Verein, sondern auch das Gericht anders. So habe die Pferdebesitzerin nicht beweisen können, dass die Ursache für die Verletzung des Pferdes allein im Gefahrenbereich des Reitvereins lag. Dass sich das Pferd in der Box verletzt habe, stand nicht fest – Zeugen konnten das nicht bestätigen. Und da der Verein regelmäßig zumutbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit, habe er auch nicht gegen seine Obhutspflicht verstoßen. „Vielmehr verwirklicht sich infolge schicksalhaften Verlaufs ein allgemeines Lebensrisiko“, so das Gericht. Und für das Schicksal könne man keinen zur Rechenschaft ziehen.