Entwurf zu neuen Sozialversicherungsrechengrößen veröffentlicht

Versicherungspflichtgrenze soll deutlich steigen

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf zu den Sozialversicherungsrechengrößen veröffentlicht. Diesem zufolge dürfte es 2024 für Angestellte erneut schwieriger werden, sich in der PKV zu versichern.

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10:09 Uhr | 07. September | 2023
Beitragsbemessungsgrenze

Laut einem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium soll unter anderem die Versicherungspflichtgrenze deutlich steigen.

| Quelle: Drazen Zigic

Diese Nachricht dürfte die privaten Krankenversicherer wenig erfreuen: Die Bundesregierung plant, die Beitragsbemessungsgrenzen im kommenden Jahr deutlich anzuheben. Das geht aus einem aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) hervor, über das unter anderem „Der Spiegel“ berichtet.

So müssen Angestellte womöglich ab kommendem Jahr deutlich mehr verdienen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die umgangssprachlich auch Versicherungspflichtgrenze genannt wird, soll laut Entwurf von bisher 66.000 auf künftig 69.300 Euro steigen – das bedeutet einen Anstieg um fünf Prozent. Zum Vergleich: 2023 war die Jahresarbeitsentgeltgrenze um knapp 3,5 Prozent von 64.350 auf 66.000 Euro gestiegen.

Steigen soll auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Lag diese bislang bei monatlich 4.987,50 Euro soll sie ab Januar auf 5.175 Euro steigen. Gutverdiener müssten dann entsprechend mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen orientiert sich an der Lohnentwicklung des abgelaufenen Jahres. Das Ministerium kalkuliert hier mit einem Lohnplus von 4,13 Prozent.

PKV-Verband sieht Wahlfreiheit beschnitten

Der PKV-Verband bemängelt seit einiger Zeit jedoch, dass die Jahresarbeitsentgelt- und die Beitragsbemessungsgrenze voneinander entkoppelt wurden. Waren diese bis 2002 identisch, ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze seitdem deutlich stärker gestiegen als die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV. Der PKV-Verband erkennt darin die Absicht, den Zugang zur PKV systematisch einzugrenzen. Die Wahlfreiheit der Menschen werde somit beschnitten, kritisiert der Verband.

Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze weiter ansteigen: Im Westen soll sie von 7.300 auf 7.550 Euro steigen, im Osten von 7.100 auf 7.450 Euro. 

Noch handelt es sich bei den hier genannten Sozialversicherungsgrößen jedoch nur um einen Entwurf. Eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung steht noch aus.