Elementarschadenversicherung

Was die Angebotspflicht für Vermittler bedeuten würde

Bund und Länder haben sich nicht auf eine Pflichtversicherung einigen können. Nun hat Bundesjustizminister Marco Buschmann ein neues Konzept vorgeschlagen. Was bedeutet dieses für Vermittler?

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18:06 Uhr | 20. Juni | 2024
Was die Angebotspflicht für Vermittler bedeuten würde

Dass sich Bund und Länder auf eine Elementar-Pflichtversicherung einigen, ist eher unwahrscheinlich. Nun hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (im Bild) ein neues Konzept vorgeschlagen. Was bedeutet dieses für Vermittler?

| Quelle: Omer Messinger / Freier Fotograf

Wie wird der Versicherungsschutz gegen Elementargefahren in Zukunft aussehen? Da es hierzulande in den letzten Jahren beinahe jedes Jahr zu mehreren schlimmen Überschwemmungen, Sturmfluten et cetera kam, reißt diese Diskussion nicht ab. Jahr für Jahr wird dabei auch nach einer Pflichtversicherung von Wohngebäuden gegen Elementarschäden gerufen. Bislang konnte sich diese nicht durchsetzen. Doch an diesem Donnerstag stand das Thema erneut auf der Tagesordnung beim Bund-Länder-Treffen – eine Einigung blieb jedoch erneut aus. Ein gemeinsamer Beschluss von Ländern und Bundesregierung wurde folglich nicht getroffen.

Erst am Mittwoch Bundesjustizminister Marco Buschmann erneut gegen eine Pflichtversicherung ausgesprochen und stattdessen einen neuen eigenen Vorschlag ins Rennen geschickt: die sogenannte Angebotspflicht.

Diese sieht vor, die Versicherungsunternehmen zukünftig dazu zu verpflichten, sowohl ihren Neu- als auch Bestandskunden mindestens einmalig ein Angebot für eine Elementarschadenversicherung zu machen. Die Kunden können sich dann aber dagegen entscheiden, ähnlich dem Opt-out-Modell. Dieses hatten CDU/CSU kürzlich im Bundestag vorgeschlagen, waren damit aber gescheitert. Der GDV als mächtiger Lobbyverband der Versicherungsbranche hingegen hatte am Mittwoch bereits bekräftigt, sich hinter Buschmanns Vorschlag zu stellen.

Müssten Vermittler anders beraten?

Doch welche konkreten Auswirkungen hätte diese Angebotspflicht eigentlich für die Versicherungsvermittler und ihre Kunden? Würde diese überhaupt eine Veränderung innerhalb der Beratung bedeuten? Schließlich dürften alle Vermittler bei Beratungen zur Wohngebäudeversicherung die Elementar-Option bereits mit ansprechen. Davon geht auch Norman Wirth aus. „Es mag ja Gebäude geben, bei denen das tatsächlich nicht relevant ist. Aber auch da wird das Thema mit hoher Sicherheit immer angesprochen“, glaubt der Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Doch dem Bundesjustizministerium (BJM) ist die aktuelle Situation anscheinend nicht sicher genug. „Es soll eine gesetzliche Verpflichtung für die Versicherer geschaffen werden. Damit geht das Konzept deutlich über eine schon heute von vielen Vermittlern vorgenommene Beratung sowie die schon heute übliche Praxis vieler Versicherer hinaus“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums an diesem Donnerstag auf procontra-Nachfrage.

Und wie genau würde sich die Angebotspflicht in der Praxis gestalten und ggf. von der bisherigen Situation abheben? Denn die Beratung findet üblicherweise vor dem Angebot statt. Wenn der Kunde sich nun im Laufe der Beratung gegen eine Elementarschadenversicherung entscheidet, muss der Vermittler ihm dann anschließend trotzdem ein Angebot inklusive Elementar vorlegen, um seiner Angebotspflicht nachzukommen? „Nach dem Konzept für die Angebotspflicht bleiben die Anforderungen an die Vermittlung und den Abschluss von Versicherungsverträgen unberührt. Über die Einzelheiten der Umsetzung und Ausgestaltung der Angebotspflicht wird im Rahmen eines etwaigen Gesetzgebungsvorhabens entschieden“, sagte die BJM-Sprecherin. Ziel müsse es aber sein, eine bürokratiearme und praktisch einfach handhabbare Lösung zu erreichen.

Machen risikoadäquate Prämien Sinn?

Buschmanns Vorschlag basiert auf risikoadäquaten Prämien. Für Versicherte mit Wohngebäuden in ZÜRS-4-Zonen würden die angebotenen Prämien also extrem hoch sein und wahrscheinlich auch hohe Selbstbehalte enthalten. Entsprechend gering dürfte die Abschlussquote ausfallen. Auf procontra-Nachfrage, ob das eine wirkliche Verbesserung für den Schutz der Immobilieneigentümer hierzulande oder eher ein Konjunkturprogramm für die Versicherungsbranche darstellt, heißt es aus dem BJM: „Nach dem Konzept muss jeder Versicherungsnehmer im Bestandsgeschäft, dessen Wohngebäudeversicherung noch über keine Deckung für Schäden infolge von Elementargefahrenereignissen verfügt, über diese – ihm möglicherweise gar nicht bewusste – Deckungslücke in Textform informiert und ihm ein Beispielangebot für die Erweiterung seines Versicherungsschutzes nachgewiesen werden.“

Auf diesem Wege ließen sich mangelndes Risikobewusstsein und Unkenntnis über den genauen Umfang des eigenen Versicherungsschutzes angehen, um eine höhere Elementargefahrenversicherungsdichte zu erreichen. „Den Versicherern zusätzliche Pflichten aufzuerlegen, ist schon per se kein Konjunkturprogramm für diese Branche“, sagte die Sprecherin. Ob ein großflächiges Anschreiben überwiegend profitabler Risiken mit dem seriösen Auftrieb staatlicher Verpflichtung sich eher positiv oder negativ auf die Ergebnisse der Versicherer auswirken wird, bleibt abzuwarten.

Die Bundesländer halten eine Angebotspflicht indes für nicht ausreichend. In einem am Donnerstag getroffenen Beschluss der Bundesländer heißt es, dass durch den Vorschlag Buschmanns "keine Steigerung der Versicherungsdichte in ausreichendem Umfang" zu erwarten sei. Das Problem werde auf diese Weise nicht gelöst.