Wie Rentenversicherungen attraktiver werden können
Seit gut zwei Wochen ist bekannt, wie die Bundesregierung der privaten Altersvorsorge wieder mehr Schwung verleihen möchte. Der entsprechende Gesetzesentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht unter anderem gelockerte Garantien, schlankere Produkte aber auch Auszahlungspläne als Alternative zu Leibrenten vor.
Vor allem die geplanten Auszahlungspläne stoßen bei der Versicherungswirtschaft auf Missfallen – schließlich entstünde so unliebsame Konkurrenz für das eigene Geschäftsmodell. Seit Wochen liefert sich der Lobbyverband GDV einen verbalen Schlagabtausch mit dem Lobbyverband der Fondsindustrie der BVI. Nachdem dieser eine Studie vorgelegt hatte – vom GDV als „Mogelpackung“ diskreditiert –, die besagte, dass die sogenannte „Fondsrente“ in den allermeisten Fällen bis zum Lebensende reicht, zieht nun der GDV mit einer eigenen Studie nach. Diese stellte er an diesem Donnerstag bei einem Pressegespräch vor.
Lebenslange Renten haben klare Vorzüge, postulierte Andreas Richter von der Ludwig-Maximilians-Universität München, die die Studie in Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim erstellt hat. Diese Vorzüge würden in der öffentlichen Wahrnehmung jedoch häufig zu kurz kommen. Ein Grund hierfür: Rentenversicherungen würden von vielen Menschen als unflexibel wahrgenommen – das eigene Vermögen könne so nicht vererbt werden oder als Notfallpuffer für unerwartete Ausgaben dienen.
Zudem würden Rentenversicherungen häufig als Investition verstanden, die sich nur lohne, wenn ein hohes Alter erreicht werde. Der Aspekt der Absicherung der Unsicherheit der Lebensdauer werde dabei ausgeblendet, weswegen die Rente weniger attraktiv erscheine.
Eine Möglichkeit, Rentenversicherungen attraktiver erscheinen zu lassen, wäre aus Sicht der Wissenschaftler eine weitere Flexibilisierung der Produkte. Ein mögliches Beispiel sind die in Deutschland bislang kaum verbreiteten Vorzugsrenten. Wer zu Rentenbeginn unter bestimmten Vorerkrankungen leidet und eine kürzere Lebenserwartung hat, bekommt hier eine höhere monatliche Rente ausgezahlt.
Attraktiver wird die Rente nach Auffassung der Versicherer jedoch auch durch die geplante Gesetzesreform, die weitgehend auf Zustimmung trifft. Da künftig auch ein Garantieniveau von 80 Prozent wählbar sein soll, könnte das Geld chancenreicher angelegt werden, wodurch die Renten um rund 40 Prozent höher ausfallen würden als bei den jetzigen Riester-Renten.
Auch die Vereinfachung des Fördersystems trifft auf Zustimmung. "Das beitragsproportionale Fördersystem lässt sich leichter erklären, seine Wirkung ist besser nachvollziehbar", meint Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. Allerdings gebe es auch eine Verschiebung beim Förderschwerpunkt – so würden Familien und Alleinerziehende künftig teils deutlich weniger Förderung bekommen. Zu dieser Einschätzung war auch bereits unser Kollege Florian Burghardt gelangt – seinen Kommentar lesen Sie hier.
Bis zum 18. Oktober haben Verbände noch Zeit, eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abzugeben. Am 13. November soll sich schließlich das Bundeskabinett mit dem Entwurf befassen.