Kolumne
Keinesfalls jedes Jahr, aber doch umso verlässlicher alle paar Jahre, liest man in der Tagespresse Dinge wie „PKV-Beitrag erneut deutlich gestiegen“ oder „Massive Beitragserhöhungen bei Versicherung XY“. Was davon bleibt, ist die Botschaft: Die PKV sei ungerecht und überhaupt viel zu teuer.
Tatsächlich gibt es extreme Jahre, in denen zum Teil zweistellige Prämiensteigerungen zu Buche schlagen. Was dabei übersehen wird, sind aber auch die Jahre, in denen keine oder nur minimale Steigerungen stattfinden. Psychologisch ist eine hohe Anpassung für die Versicherten ein einschneidender Effekt, der deutlich stärker die Frusttoleranz senkt als stetige Beitragsanpassungen, wie wir sie in der GKV vorfinden. Dabei fallen die Beitragsanpassungen in der PKV auf längere Zeiträume betrachtet gar nicht großartig anders aus als die der GKV. Es handelt sich also im Grunde um eine Frage der Wahrnehmung.
Das Problem dahinter ist eine starre gesetzliche Regelung, die eine Überprüfung und Anpassung von Beiträgen erst möglich macht, wenn die Kosten zum Teil schon mehrere Jahre angestiegen sind, ohne dass die Versicherer die Prämien anpassen dürften.
Entscheidend für die Möglichkeit einer Anpassung sind die zwei auslösenden Faktoren, die gesetzlich festgeschrieben sind. Der eine Faktor führt dazu, dass Beiträge überprüft werden, wenn eine Abweichung der realen von der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als fünf Prozent vorliegt.
Der andere Faktor ermöglicht die Beitragsüberprüfung, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um zehn Prozent oder je nach tariflicher Regelung um mindestens fünf Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert.
Erst im Rahmen einer Überprüfung und Neufestsetzung der Beiträge darf die erforderliche Anpassung weiterer Rechnungsgrundlagen erfolgen, was zu zusätzlichen Erhöhungen führen kann. Diese Reglungen verhindern aktuell eine regelmäßigere Überprüfung und Beitragsglättung.
Dabei ließe sich das Problem eigentlich leicht lösen. Wenn der Gesetzgeber wollte, könnte er mithilfe niedrigerer Schwellenwerte zur Beitragsüberprüfung oder auch mit der Einbeziehung anderer Rechnungsgrundlagen, die etwa die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt berücksichtigen, den Versicherern ermöglichen, schon früher Beiträge anzupassen – also eine Beitragsverstetigung herbeizuführen. Das würde den Versicherten die Sicherheit geben, mit verlässlichen und eher niedrigeren Beitragssteigerungen, statt extremen Sprüngen konfrontiert zu werden.