Streit um Unfall-Kombirentenverträge
Die Verbraucherzentrale Hamburg ist mit einer Klage gegen die Axa vor dem Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 498/21) gescheitert. Dies geht aus einer Meldung der Verbraucherschützer auf ihrer Homepage hervor.
In dem sich seit Jahren ziehenden Streit geht es um die Umwandlung von laufenden Unfall-Kombirentenverträge in sogenannte Existenzschutzversicherungen durch den Versicherer.
Die Unfall-Kombirente war zwischen 2006 und 2010 vom Versicherer vertrieben und teils auch als eine Art kleine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten worden. Im Sommer 2018 teilte der Versicherer seinen Kunden schließlich mit, dass man aufgrund der hohen Kosten sein Leistungsversprechen nicht mehr aufrechterhalten könne. Die Kunden wurden aufgefordert, alternativ eine sogenannte Existenzschutzversicherung abzuschließen – andernfalls kündigte der Versicherer an, die bestehenden Verträge zu kündigen. Rund 10.000 Kunden wechselten anschließend in den neuen Vertrag, in rund 7.900 Fällen sprach der Versicherer eine Kündigung aus.
Die Verbraucherzentrale stellte sich auf den Standpunkt, dass die Axa die Verträge der Axa-Unfall-Kombirente nicht einfach kündigen könne, da diese Komponenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung enthalte. Entsprechend könne der Vertrag nicht einfach durch den Versicherer gekündigt werden. Auch die Tatsache, dass das Produkt offenbar teilweise als bezahlbare Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung angepriesen worden war, spreche aus Sicht der Verbraucherschützer dagegen, dass es einfach gekündigt werden könne.
Vor dem Oberlandesgericht Köln hatten die Verbraucherschützer mit ihrer Argumentation auch Erfolg gehabt. Der Bundesgerichtshof bewertete den Fall nun aber anders und gab der Axa recht. „Es war zwar kein guter Tag für den Verbraucherschutz, aber jetzt haben wir Rechtssicherheit“, kommentierte Sandra Klug, Abteilungsleiterin für Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg, die Entscheidung der Karlsruher Richter. Gleichzeitig warnte sie: „Nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet ausreichenden Schutz. Alles andere ist unzureichend und/oder kann sogar gekündigt werden.“
Das schriftliche Urteil des BGH liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.