Adlon-Investor Jagdfeld
Der juristische Kreuzzug von Anno August Jagdfeld gegen die Signal Iduna hat nun auch vom Bundesgerichtshof einen „Erledigt“-Stempel aufgedrückt bekommen. Wie der Dortmunder Versicherer an diesem Dienstag mitteilte, hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde des Aachener Immobilieninvestors vollständig zurückgewiesen. „Anno August Jagdfeld wird somit keinen Cent Schadenersatz erhalten, alle Vorwürfe und Forderungen haben sich als haltlos und unbegründet erwiesen“, heißt es in der Mitteilung der Signal Iduna.
procontra hatte in den vergangenen Jahren ausführlich über den Rechtsstreit berichtet. Dieser zog sich über mehrere Instanzen und gipfelte im März 2022 im Urteil des OLG Hamm, das Jagdfeld keinerlei Schadenersatz zusprach. Wegen angeblicher Rufschädigung durch die Signal Iduna hatte der Chef der Adlon-Fondsgesellschaft von dieser eine Milliarde Euro gefordert. Wie Jagdfeld mit der Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde umgehen will, konnte sein Sprecher auf procontra-Nachfrage noch nicht kommentieren.
Anders Ulrich Leitermann. Der Vorstandsvorsitzende der Signal Iduna Gruppe hat in seinem Haus gerade mehrere große Baustellen zu managen – unter anderem unzufriedene Vertreter und Signa-Verluste – und dürfte sich freuen, dieses Dauerthema von der Liste streichen zu können. „Niemand von Signal Iduna hat sich jemals negativ über Herrn Jagdfeld und seine Firmen geäußert. Das ist jetzt endgültig über alle Gerichtsinstanzen hinweg bestätigt“, so Leitermann.