BSV: Verweigert Arag Rechtsschutz-Deckungszusage zu Unrecht?
Mancher Anbieter möchte seine Kunden mit Betriebsschließungsversicherung (BSV) ohne jede Debatte zur Bayerischen Lösung zwingen (procontra berichtete). Manche Versicherer wollen BSV-Kunden zu diesem Vergleich ermuntern, indem sie sonst wie die Mannheimer oder die Continentale den Vertrag kündigen (procontra berichtete). Die Begründungen dafür sind fadenscheinig (procontra berichtete).
Ähnlich fadenscheinig geht es nun offenbar in einem Fall zu, bei dem ein bei Arag rechtsschutzversicherter Gastronom die Deckungszusage für seinen Prozess gegen den BSV-Versicherer haben wollte. Arag lehnte die Deckungszusage ab, wie der Branchendienst „versicherungstip“ zuerst berichtete. Zur Begründung wird die Ablehnung von BSV-Leistungen durch das OLG Hamm herangezogen (Az.: 20 W 21/20).
Unterschiedliche AVB über einen Kamm scheren?
In diesem Fall waren die AVB der Provinzial Nordwest (Sachversicherung FirmenPlus) Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens, nach denen nur die abschließend aufgezählten Krankheiten und Erreger versichert sind, aber das Corona-Virus dort nicht genannt ist (procontra berichtete).
Das eigentliche Problem bei Arag scheint aber zu sein, dass man die OLG-Begründung nun gleich auf andere Versicherer überträgt. Der bei Arag rechtsschutzversicherte Gastronom hatte seinen BSV-Schutz nämlich bei der Haftpflichtkasse abgeschlossen. Und deren AVB leisten zumindest bei Corona-Ausbruch im Betrieb. Zuvor war auf der Homepage der Haftpflichtkasse sogar damit geworben worden, dass das Corona-Virus in der BSV auch bei Allgemeinverfügung der Behörden mitversichert ist (procontra berichtete).
Falsche Auskunft an Makler
Insofern passen die AVB von Provinzial Nordwest und Haftpflichtkasse nicht so recht zueinander. Das hielt Arag jedoch laut „versicherungstip“ nicht davon ab, einem Vermittler gegenüber zu behaupten: „Der Entscheidung des OLG Hamm lagen die gleichen Versicherungsbedingungen – wie im vorliegenden Fall – zugrunde.“ Woraus Arag dies schließt, wollte procontra von Arag wissen. Und in wie vielen Fällen diese mindestens unglückliche Verfahrensweise gehandhabt wurde. Leider gab es darauf keine genaue Antwort.
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Laut Klaus Kozik, Hauptabteilungsleiter Arag Rechts-Service, ARAG SE, werden jährlich mehrere hunderttausend Rechtsschutzfälle bearbeitet. Man beschäftige sich intensiv auch „mit Hilfestellungen für unsere Kunden, die Ansprüche aus der BSV geltend machen wollen“. Rund um BSV und Corona habe man reichlich 350 Deckungsanfragen erhalten. „Neue Fälle gab es in den vergangenen Wochen so gut wie keine mehr“, erklärt Kozik.
Ausweichende Arag-Antwort
In über 220 Fällen sei die Deckungszusage erteilt worden. Rund 80 Fälle seien noch offen, weil notwendige Informationen oder Unterlagen des Anwalts fehlten. Beim Großteil der 80 Fälle geht Arag davon aus, auch hier die Deckungszusage zu erteilen. „Aktuell bei knapp 50 Fällen haben wir eine Deckung abgelehnt“, so Kozik weiter. Ursache „waren zum überwiegenden Teil vertragliche Gründe, etwa weil das Risiko nicht versichert war, Wartezeit oder Ausschluss wegen Vor- bzw. Nachvertraglichkeit bestand“, begründet Kozik.
Damit beantwortet er nicht, warum im beanstandeten Fall die Deckungszusage trotz unterschiedlicher AVB abgelehnt wurde. Das kann für den betroffenen Makler fatal sein, muss er sich doch als Interessenvertreter seines Kunden auf professionelle Schadenbearbeitung verlassen können, weil er sich sonst womöglich schadenersatzpflichtig macht. Das war zumindest in einzelnen Fällen bei Arag offenbar nicht gewährleistet. Dabei macht der Maklervertrieb bei dem Düsseldorfer Anbieter 45 Prozent an der Produktion aus.
Zur Erinnerung: Bei vielen Versicherern sind die BSV-Bedingungen unklar formuliert (procontra berichtete). Nach Paragraf 1a Absatz 1 VVG sind Versicherer verpflichtet, gegenüber ihren Kunden stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichen Interesse zu handeln. Das gilt gleichermaßen für die bei Klagen gegen BSV-Versicherer involvierten Rechtsschutzversicherer.
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