Immer wieder kommt es zwischen Versicherern und ihren Kunden zu Konflikten – meistens im Schadenfall. Wenn die Versicherungsnehmer sauer sind, weil die Unternehmen nicht oder nur teilweise bezahlen wollen, können sie sich seit 2001 kostenlose Hilfe beim Versicherungsombudsmann holen. Die Schlichtungsstelle prüft dann die Anträge der Verbraucher juristisch und versucht, zwischen ihnen und dem Versicherer zu vermitteln. Auch für Beschwerden über Versicherungsunternehmen oder Vermittler ist der Ombudsmann zuständig.
Natürlich kommt es auch vor, dass die Schlichtungsstelle keinen Anspruch bei einem Kunden sieht. Diese Einschätzung ist in den meisten Fällen auch eine stichhaltige Prognose, sollte sich der Verbraucher dennoch für den Klageweg entscheiden. Andersherum kann der Ombudsmann Versicherer bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 Euro zur Leistung verpflichten und bis zu einem Betrag von 100.000 Euro rechtlich fundierte Empfehlungen aussprechen.
In seinem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht gibt der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht und heutige Versicherungsombudsmann, Dr. Wilhelm Schluckebier, Einblick in einige seiner Schlichtungsfälle aus dem Jahr 2021. Dabei handelt es sich ganz überwiegend nicht um Standardvorgänge aus dem Berufsalltag. Einige seiner kuriosesten und teilweise auch kniffligsten Schadenfälle aus den Bereichen Hausrat-, Unfall- und Kfz-Versicherung haben wir in der untenstehenden Bilderstrecke zusammengestellt.