Hausrat, Unfall, Kfz: 6 kuriose Schadenfälle und ihr Ausgang

Ist ein Kanu ein versichertes Sportgerät und ist Ballspielen auf Reha gefährlicher als zuhause? Diese und andere kuriose Fragen musste der Versicherungsombudsmann im vergangenen Jahr während der Schlichtung von Schadenfällen beantworten.

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14:05 Uhr | 18. Mai | 2022
Hausrat, Unfall, Kfz: 6 kuriose Schadenfälle und ihr Ausgang Bild: Adobe Stock/zaschnaus

Auch im vergangenen Jahr musste der Versicherungsombudsmann in kuriosen Schadenfällen zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen schlichten. Bild: Adobe Stock/zaschnaus

Immer wieder kommt es zwischen Versicherern und ihren Kunden zu Konflikten – meistens im Schadenfall. Wenn die Versicherungsnehmer sauer sind, weil die Unternehmen nicht oder nur teilweise bezahlen wollen, können sie sich seit 2001 kostenlose Hilfe beim Versicherungsombudsmann holen. Die Schlichtungsstelle prüft dann die Anträge der Verbraucher juristisch und versucht, zwischen ihnen und dem Versicherer zu vermitteln. Auch für Beschwerden über Versicherungsunternehmen oder Vermittler ist der Ombudsmann zuständig.

Natürlich kommt es auch vor, dass die Schlichtungsstelle keinen Anspruch bei einem Kunden sieht. Diese Einschätzung ist in den meisten Fällen auch eine stichhaltige Prognose, sollte sich der Verbraucher dennoch für den Klageweg entscheiden. Andersherum kann der Ombudsmann Versicherer bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 Euro zur Leistung verpflichten und bis zu einem Betrag von 100.000 Euro rechtlich fundierte Empfehlungen aussprechen.

In seinem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht gibt der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht und heutige Versicherungsombudsmann, Dr. Wilhelm Schluckebier, Einblick in einige seiner Schlichtungsfälle aus dem Jahr 2021. Dabei handelt es sich ganz überwiegend nicht um Standardvorgänge aus dem Berufsalltag. Einige seiner kuriosesten und teilweise auch kniffligsten Schadenfälle aus den Bereichen Hausrat-, Unfall- und Kfz-Versicherung haben wir in der untenstehenden Bilderstrecke zusammengestellt.

6 kuriose Schadenfälle: Versichert oder nicht?

Bei einem Brand in einer Werft wurde das dort gelagert Kanu einer Frau zerstört. Zwar ist ein Kanu zweifellos ein Hausratgegenstand, jedoch waren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung in den Bedingungen außerhalb der Wohnung nur „Hausratsachen, die der Ausübung des Sports dienen“ mitversichert. Der Versicherer bezweifelte aber, dass es sich bei dem Kanu um ein Sportgerät handelte, unter anderem wegen der Herstellerbezeichnung „Family“. Daraufhin erklärte der Ombudsmann dem Versicherer, dass der für das Verständnis heranzuziehende durchschnittliche Versicherungsnehmer unter Sport sowohl Trainings- und Wettkampfdisziplinen verstehe, als auch regelmäßige körperliche Ertüchtigung wie Wandern, Yoga oder eben auch Kanufahren. Schließlich werde das Boot dabei mit Muskelkraft bewegt. Deshalb und auch, weil AGB-Unklarheiten zu Lasten des Verwenders gehen, verständigten sich beide Parteien auf eine Entschädigungsleistung über 6.500 Euro. Bild: Adobe Stock/pololia