Provisionsabgabe: Gericht klopft Check24 auf die Finger
Freude beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und seinem Präsidenten, Michael H. Heinz. Heute Nachmittag hat das Landgericht München I im aktuellen Klageverfahren des Vermittlerverbandes gegen das als Versicherungsmakler tätige Vergleichsportal Check24 sein Urteil gesprochen (Az.: 33 O 3124/19). Die Entscheidung bestätigt die Vorwürfe des BVK, dass Check24 gegen das in § 48b VAG festgehaltene Provisionsabgabeverbot verstoßen hat.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Aktion „Versicherung Jubiläums Deals“, die das Vergleichsportal vor rund einem Jahr anlässlich seines 10-jährigen Bestehens durchführte. Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen und in Verbindung mit dem Abschluss einer Police konnten Verbraucher von Check24 bis zu 12 Monatsbeiträge gutgeschrieben bekommen. Da die Kunden das Geld von der Konzernmutter, der Check24 GmbH erhielten und nicht von einer der als Vermittler registrierten Gesellschaften, wähnten sich die Münchener im Recht. Der BVK sah darin aber einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot und ging nach einer erfolglosen Abmahnung auf dem Klageweg gegen das Vergleichsportal vor.
Check24 will andere Möglichkeiten finden
„In der Praxis wird das Urteil für Check24 keine Bedeutung haben. Die Jubiläumsaktion ist lange vorbei“, erklärte Christoph Röttele, Check24-CEO und Sprecher der Geschäftsführung, gegenüber procontra. Allerdings ist durch das Urteil die Tür auch für vergleichbare Aktionen verschlossen. „Das Gericht hat Check24 untersagt, solche gesetzeswidrigen Aktionen zukünftig durchzuführen. Damit hat der BVK sein Klageziel erreicht“, so Heinz. Bei dem Vermittlerverband misst man der Entscheidung Signalcharakter für die Branche zu. Denn durch die gesetzeswidrige Kennzeichnung des Abgabekonstrukts dürften Nachahmer abgeschreckt sein.
Bei Check24 beteuert man, dass man stets nur die Kundenloyalität honorieren wollte. „Wenn das so nicht mehr geht, finden wir andere Möglichkeiten, die Treue des Kunden zu belohnen“, prognostizierte Röttele und legte nach: „Dem BVK ging es mit der Klage erneut nicht um die Verbraucher, sondern nur um den persönlichen Kreuzzug von Herrn Heinz gegen Check24, weil er mit seinem Verband die Digitalisierung verpasst hat.“
Die Münchener wollen nach Erhalt und Durchsicht der Urteilsbegründung weitere Rechtsmittel prüfen. Ein mehrjähriger Rechtsstreit gegen den BVK wäre jedenfalls keine Premiere. Bereits von 2015 bis 2017 hatten sich die beiden Parteien juristisch bekriegt. Nach Urteilen in zwei Instanzen hatte Check24 damals seine Internetseiten hinsichtlich Erstinformation und Beratungsprozess anpassen müssen.