Verabschiedung des Ombudsmanns

Stabwechsel bei der Streitschlichtung

Habemus Versicherungs-Ombudsfrau: Der Wechsel an der Spitze der Streitbeilegungsstelle ist nun vollbracht. Bei der offiziellen Amtsübergabe wurde erneut die große Bedeutung des Amtes für die Versicherungskunden unterstrichen.

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10:05 Uhr | 29. Mai | 2024
Sibylle Kessal-Wulf

Wird die nächsten fünf Jahre die Konflikte zwischen Versicherern und deren Kunden zu schlichten versuchen: Die neue Ombudsfrau Sibylle Kessal-Wulf

| Quelle: procontra

Es ist vollbracht: Der Ombudsmann ist nun eine Ombudsfrau. An diesem Dienstag fand in Berlin der offizielle Stabwechsel zwischen dem bisherigen Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier und der neuen Ombudsfrau Sibylle Kessal-Wulf statt.

Mit der 65-jährigen Juristin wird erneut – nach Schluckebier – ein ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts für die Belange der Versicherungskunden eintreten. So ließ es sich auch Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth nicht nehmen, seine ehemaligen Kollegen zu verabschieden bzw. zu begrüßen.

„Der Ombudsmann leistet Unverzichtbares“

„Der Ombudsmann leistet Unverzichtbares“, betonte Harbarth die Bedeutung des 2001 ins Leben gerufenen Amtes. Denn nicht immer sei bei Streit zwischen Versicherer und Kunden der Gang vor Gericht der erste Schritt. „Die außergerichtliche Streitbeilegung kann der bevorzugte Weg sein“, bemerkte Harbarth. Vor allem, da der Gang vor Gericht zeitaufwendig und kostspielig sein kann, verzichteten manche Kunden auf die Durchsetzung ihres Rechts.

Tatsächlich registrieren die Gerichte seit mehr als 20 Jahren einen deutlichen Rückgang der Klageeingangszahlen  in Zivilsachen. „Sie haben sich bei den Amtsgerichten und Landgerichten (als Eingangsinstanz) im Zeitraum von 2005 bis 2019 insgesamt um ca. ein Drittel verringert. Bezieht man sich auf den Zeitraum von 1995 bis 2019, so haben sich die Eingangszahlen bei den Amtsgerichten sogar nahezu halbiert und bei den Landgerichten um ca. ein Viertel verringert“, heißt es in einem vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Forschungsbericht. Mitursächlich dafür ist auch die wachsende Bedeutung von alternativen Streitbeilegungsfahren.

„Der Bedarf scheint unabweisbar“, bemerkte Hackbarth und verwies auf die im vergangenen Jahr 18.000 beim Versicherungsombudsmann eingegangenen Beschwerden, die auch das Vertrauen der Verbraucher in die Instititution des Ombudsmanns verdeutlichten. 

„Die Bilanz kann sich sehen lassen“

Insgesamt hat Schluckebier in seiner fünfjährigen Amtszeit rund 90.000 Verfahren beendet, bemerkte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen und urteilte: „Die Bilanz kann sich sehen lassen.“

Dass Ombudsfrau Kessal-Wulf in den kommenden Jahren weniger zu tun bekommen wird, scheint aufgrund der immer höheren Komplexität und Dichte der Versicherungs-Bedingungswerke unwahrscheinlich. Kessal-Wulf versprach in ihrer Rede, Versicherungskunden auch künftig kostenlos, schnell und kompetent helfen zu wollen. Die Menschen wollten eine zügige Lösung ihrer Probleme, Empathie und kein Verstecken hinter Fachbegriffen.

Dass der Ombudsmann damit in Konkurrenz zu den Gerichten wird, sieht Kessal-Wulf indes nicht. „Die grundsätzliche Klärung von Rechtsfragen bleibt den staatlichen Gerichten vorbehalten“, stellte die neue Ombudsfrau klar. Auch eigne sich nicht jedes Verfahren für eine Schlichtung. So kann der Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau beispielsweise keine Beweise erheben. „Es geht nicht um Konkurrenz, sondern um eine Ergänzung, die optional für die Verbraucher ist“, bekräftigte Kessel-Wulf.