EM 2024

Welche Regeln für den Versicherungsschutz beim Autokorso gelten

Am heutigen Freitag beginnt sie endlich – die Fußball-Europameisterschaft 2024. Schafft das deutsche Team heute den ersten Sieg, könnte es auch wieder Autokorsos geben. Ein großer Spaß, für den aber auch Regeln gelten.

Author_image
10:06 Uhr | 14. Juni | 2024
Eine Frau feiert in einem offenen Auto den Sieg der deutschen Fußballmannschaft

Jubel im Auto: Für Autokorsos während der Fußball-Europameisterschaft gelten Haftungsregeln

| Quelle: Pressefoto / Zurich

Autokorsos mit fröhlich feiernden Fans – das sind Bilder, die zu großen Fußballturnieren wie der jetzt beginnenden EM einfach dazugehören. Doch auch hier sind bei aller Euphorie Verkehrsregeln und Haftungsfragen zu beachten. Darauf weist die Zurich Versicherung hin.

Behörden drücken ein Auge zu

So sind laut Straßenverkehrsordnung Autokorsos eigentlich gar nicht erlaubt, da sie als „unnützes Auf- und Abfahren in einer geschlossenen Ortschaft" und damit als Ordnungswidrigkeit gewertet werden können. Dasselbe gilt für das Hupen als Ausdruck von „Freude“. Die Behörden drücken bei Fußballspielen aber normalerweise ein Auge zu und zeigen Nachsicht.

Hohes Unfall-Risiko bei Kolonnenfahrten

Trotzdem kann laut Zurich ein Fehlverhalten beim Autokorso den Versicherungsschutz beeinflussen. Denn gerade in einer Fahrzeugkolonne sei das Risiko eines Auffahrunfalls beim Missachten des Mindestsicherheitsabstands besonders hoch. Verursache ein Fahrer einen Unfall, übernehme seine Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Entschädigung, das Unfallopfer riskiere aber seinen Anspruch auf einen entsprechenden Schadensersatz, wenn Verletzungen durch das eigene Mitverschulden zustande kämen.

„Wer während der Fahrt auf den Sitzen steht, auf der Motorhaube sitzt oder sich mit dem Oberkörper aus dem Seitenfenster lehnt, kann sich schwere Verletzungen zuziehen. Zudem kann es sein, dass sich eventuell bestehende Schadenersatzansprüche reduzieren. Dies nennt sich Mitverschuldensanteil und kommt beispielsweise bei der sogenannten fehlenden ‚Eigensicherung‘ zum Tragen – also, wenn man selbst nicht aufpasst bzw. sich nicht an die Verkehrsregeln hält", erklärt Frank Edelmeier, Leiter Kfz-Versicherungen bei der Zurich Versicherung.

Alkohol und Drogen sind tabu

Auch wichtig zu wissen: In Deutschland gilt zudem die Anschnallpflicht. Nur bei Schrittgeschwindigkeit darf diese vernachlässigt werden – Autokorsos fahren aber durchaus mit ein wenig mehr Tempo. Und auch die vorgegebene Insassenanzahl des Wagens darf nicht überschritten werden. Ist der Wagen für fünf Personen ausgelegt, darf keine sechste mitfahren. Wer am Lenkrad sitzt, sollte außerdem komplett auf Alkohol- oder Drogenkonsum verzichten, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Beim Autofahren Flagge zeigen

Wer beim Autofahren Flagge zeigen möchte, darf das den Zurich-Experten zufolge gern tun. Das Schmücken des Autos sei grundsätzlich nicht verboten. Fahnen und andere Accessoires dürften am Fahrzeug montiert werden, sofern sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränkten.

Eine Flagge dürfe jedoch maximal so breit sein wie das Auto selbst und müsse so gut befestigt sein, dass sie sich nicht bei hohen Geschwindigkeiten löse und den umliegenden Verkehr gefährde. Andernfalls hafte der Fahrer für den verursachten Schaden. Vorsicht gelte zudem beim Schwenken von Fahnen aus dem Fenster: Hier seien besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet.