Unfallvermeidung

GDV: Teurere Reparaturen durch Assistenzsystem-Pflicht

Assistenzsysteme wie der Notbremsassistent werden ab Juli Pflicht für alle Neuwagen. Der Versicherungsverband GDV rechnet in der Folge mit weniger Unfällen, aber auch deutlich steigenden Kosten für Reparaturen.

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11:06 Uhr | 18. Juni | 2024
Ein Auto, das gegen einen Bau gefahren ist

Die Assistenzsystem-Pflicht soll zu einem Rückgang der Unfälle führen.

| Quelle: Tobias Titz

Neuwagen müssen ab dem 7. Juli europaweit mit verschiedenen Assistenzsystemen ausgestattet sein, darunter mit Notbremsassistenten. „Wir gehen davon aus, dass der Notbremsassistent die Häufigkeit von Pkw-Unfällen, bei denen Dritte zu Schaden kommen, um insgesamt 8 bis 9 Prozent bzw. mehr als 200.000 Unfälle pro Jahr senken kann – wenn alle Autos damit ausgestattet sind“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.

„Da sich Neuwagen und mit ihnen die verpflichtenden Assistenzsysteme aber nur langsam im Fahrzeugbestand verbreiten, wird es bis dahin noch mehr als ein Jahrzehnt dauern. Mit einer vollständigen Verbreitung der Notbremsassistenten rechnen wir nicht vor dem Jahr 2035.“

Mehr Technik bedeutet höhere Kosten

Andere Helfer hätten hingegen deutlich kleinere Effekte als der Notbremsassistent. So werde der ebenfalls verpflichtende Spurhalteassistent die Unfallhäufigkeit nur um weniger als ein Prozent senken, schätzt der GDV. „Assistenzsysteme haben auf viele Schäden gar keinen Einfluss und verhindern in der Praxis weniger Unfälle als in der Theorie“, so Asmussen.

Die zusätzlichen Systeme machten aber auf der anderen Seite Reparaturen teurer. „Neue Technik wie Sensoren und Kamerasysteme müssen im Schadenfall ausgetauscht oder neu kalibriert werden. Ein Assistenzsystem verteuert etwa den Austausch einer Windschutzscheibe um rund 25 Prozent“, sagt Asmussen. 

Über 25.000 Tote weniger  

Die EU-Kommission geht davon aus, mit der Assistenzsystem-Pflicht bis 2038 mehr als 25.000 Unfalltote und mindestens 140.000 Schwerverletzte in Europa vermeiden zu können. Neben dem Notbremsassistent und dem Spurhaltesystem müssen ab dem 7. Juli 2024 alle Pkw-Neufahrzeuge mit Müdigkeitserkennung sowie einem Geschwindigkeits- und einem Rückfahrassistent ausgestattet sein.