Von der politisch verkündeten Energie- und Wärmewende zu PV- oder Solarthermieanlagen auf dem Dach oder Feld, zu Wallbox und Wärmepumpen im oder am Haus: Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist im Gange und Versicherungsschutz vonnöten. Denn die Solarpflicht für Neubau wie Bestand greift in immer mehr Bundesländern und das Gesetz für Erneuerbares Heizen (GEG) ab 2024 bundesweit für die meisten Neubauten.
„Die Leute sind verunsichert. Aber wenn sie sich etwas intensiver und fachlicher informieren, löst sich die Unsicherheit weitgehend auf.“ Das konnte Johannes Brück auch jüngst beobachten, bei einer Informationsveranstaltung seines Maklerhauses zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). An seiner Seite: ein Architekt und ein auf PV-Anlagen spezialisierter Elektromeister. Das Publikum: Bestands- und potenzielle Kundschaft. Vertrauen und Kundenbindung gleichermaßen aufbauen und gleichzeitig die passenden Deckungskonzepte liefern, so kann es gehen.
Klären und aufklären
Legt sich der Kunde eine Wärmepumpe zu, die außerhalb des Hauses steht, ist es nach Stand der Dinge am Makler zu klären, ob der laufende Wohngebäudevertrag dieses Risiko abdeckt. Bei den Produkten, die Brück seinen Kunden anbietet, „ist das automatisch so“. Dafür hat er gesorgt. Bei Photovoltaik geht er inzwischen über ein Standalone-Produkt auf Basis einer Elektronikversicherung. In der Regel sei das besser als „der Zusatzbaustein, der aus der Wohngebäudeversicherung für die PV-Anlage eine Allgefahrendeckung macht. Und preislich nimmt es sich auch fast nichts.“
Das ist grundsätzlich auch die Herangehensweise des Enser Versicherungskontors (EVK), das rund 6.000 PV-Anlagen im In- und Ausland betreut. „Wir haben mit dem Deckungskonzept Solarcover ein unternehmenseigenes Bedingungswerk und dazu Rahmenverträge mit mehreren Versicherern“, erklärt PV-Versicherungsspezialistin Carolin Henkelmann. Bei „Balkonkraftwerken“, die nur in Gebäude oder Hausrat versichert sind, sollten Kunden jedoch wissen, dass sie damit im Grunde lediglich die Gefahr Brand abgedeckt haben. „Bei Preisen von um die 700 Euro für solche Mini-PV-Anlagen stellt sich allerdings die Frage: Wo ist die Existenzbedrohung?“, merkt Brück an. Ob der Kunde als Besitzer und Betreiber hierfür Deckungsschutz im Rahmen seiner bestehenden Haftpflichtversicherung hat, sei die andere Frage, der man nachgehen sollte.
Agieren und reagieren
Sich durchfragen und filtern, das bleibt am Makler hängen – in einem Markt, der auf den ersten Peak bei Solar vor ca. zwölf Jahren mittlerweile mit Bausteinlösungen für PV und Solarthermie in den meisten Wohngebäudeversicherungen reagiert hat. Bei anderen nachhaltigen Energien steht er am Anfang: Deckungsschutz für Wärmepumpen, Geothermie- sowie Windkraftanlagen sind noch nicht standardmäßig im Kleingedruckten verankert und auch Balkonkraftwerke oft noch nicht thematisiert. Soweit im Stenogramm die Einschätzung von Anne Peters, Fachbereichsleiterin Komposit bei Ascore. Mit neuen Kriterien will das Ratinghaus 2024 bei Wohngebäude und Hausrat hier noch mehr ins Detail gehen: „Das betrifft auch einfachen Diebstahl. Danach wird gerade bei Wärmepumpen und Balkonkraftwerken häufig gefragt“, sagt Peters.