Schadenfall der Woche
Der Grund seines Besuchs: Er wollte die Rechtmäßigkeit der Entstempelung des Wagens infrage stellen – doch es kam noch dicker. Der Wagen des Mannes war bereits am Vortag durch die Zulassungsbehörde zwangsweise stillgelegt worden, da er nicht versichert war. Eine Stilllegung bedeutet, dass das Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend außer Betrieb gesetzt wird. Umso verwunderlicher war es, dass der 41-Jährige mit diesem Fahrzeug am nächsten Morgen zur Polizei fuhr, um die Rechtmäßigkeit der Entstempelung zu überprüfen. Eine Entscheidung, die ihn teuer zu stehen kommen sollte.
Während des Gesprächs stellte sich heraus, dass der Mann das Fahrzeug nicht nur ohne Versicherung bewegt hatte, sondern es auch unterschlagen worden war. Der Wagen, ein hochwertiges Modell, war bereits von der Polizei gesucht worden. Infolgedessen wurde das Auto sichergestellt, und der 41-Jährige muss sich nun nicht mehr nur wegen Unterschlagung, sondern auch nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.