Versicherungspflicht für Arbeitsmaschinen und Rennautos

Makler sehen Haftpflicht-Reform kritisch

Bagger, Erntemaschinen und Stapler sowie Rennsportfahrzeuge sollen künftig per Gesetz zum Abschluss einer Kfz-Haftpflicht verpflichtet werden. Makler sehen die Änderungen aus dem Bundesjustizministerium kritisch, die neuen Regelungen seien nicht durchdacht.

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14:04 Uhr | 14. April | 2023
Rennauto mit Fahrern

Rennsportfahrzeuge und Arbeitsmaschinen aus der Landwirtschaft sollen künftig einer Kfz-Versicherungspflicht unterliegen.

| Quelle: Martin Barraud

Der Bund plant für Motorsportveranstaltungen sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern die Einführung einer Versicherungspflicht. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vorschreibt. Bis zum 23. Dezember hat die Bundesregierung Zeit, die europäische Richtlinie umzusetzen.

Nun liegt ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor. Demnach solle sich an den bestehenden Versicherungspflichten zwar „möglichst wenig ändern“, doch bislang geltende Ausnahmen in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht werden künftig abgeschafft. Konkret bedeutet das: Bagger, Ernte- und Kehrmaschinen, die bisher nicht versicherungspflichtig waren, unterliegen einer Versicherungspflicht. Einzige Ausnahme: Werden sie ausschließlich auf Privat- und Betriebsgelände gebraucht oder sind Schäden durch den Gebrauch im Straßenverkehr bereits von einer Betriebshaftpflicht abgedeckt, besteht die Pflicht nicht.    

7,5 Millionen Euro Mindestversicherungssumme

Auch für den Motorsport ist eine sogenannte „alternative Versicherungspflicht“ geplant. Dabei sollen Umfang und Deckungssummen der Motorsportversicherung in Anlehnung an die Kfz-Pflichtversicherung geregelt werden. In Deutschland liegt die Mindestversicherungssumme für Personenschäden aktuell bei 7,5 Millionen Euro je Schadenfall. Dies soll auch für die neue Versicherungspflicht bei Motorsportveranstaltungen gelten.

Doch welchen Effekt hat die geplante Gesetzesänderung auf den Beratungsalltag? Marco Melzer ist Prokurist bei der Bauer AG Versicherungsmakler, die sich auf die Versicherung von Rennsportfahrzeugen und -veranstaltungen spezialisiert hat. Den Gesetzesentwurf sieht er skeptisch, das Papier werfe etliche Fragen auf. „Wie soll die tatsächliche Eindeckung erfolgen? Wie soll tarifiert werden, nach Anzahl der Einsätze pro Jahr, je Fahrzeug pauschal oder je Rennklasse?“, gibt er auf procontra-Nachfrage zu bedenken. Auch sei unklar, wie mit dem Versicherungsschutz in einem Beispiel wie diesem zu verfahren sei: Ein Rennfahrzeug wird am Testtag in einen Unfall verwickelt, beim Rennen am darauffolgenden Tag geht daher ein Ersatzfahrzeug an den Start. „Meines Erachtens müsste der Versicherungsnehmer dann pauschal alle Rennfahrzeuge versichern“, so Melzer. 

Zudem sei unklar, wie der Versicherungsschutz nachgewiesen werden soll und wer ihn auf der Rennstrecke kontrolliert. Dabei gibt Melzer zu bedenken: Rennstrecken würden zu 99 Prozent privat betrieben, Polizei oder Ordnungsamt könnten daher gar nicht eingesetzt werden.

Motorsport-Expertise nicht überall vorhanden

Zwar ließen sich dem Gesetz auch positive Seiten abgewinnen – dass beispielsweise neue Kunden generiert werden. Andererseits würden bestehende Motorsport-Haftpflichtversicherungen obsolet und die Deckung könne bei jedem Kfz-Haftpflichtversicherer abgeschlossen werden. „Ich halte das für riskant, da sicher nicht jeder Kfz-Haftpflichtversicherer eine Motorsport-Expertise hat und den Interessenten umfassend und richtig beraten kann“, so Melzers Fazit.

Markus Eisenhut ist Makler für die Zielgruppe Landwirte. Auch er sieht die geplante Versicherungspflicht kritisch – vor allem wegen der daraus entstehenden finanziellen Mehrbelastung. „Für Landwirte wird es teurer und aufwendiger, die Maschinen separat zu versichern als gebündelt in der Betriebshaftpflicht“, erklärt er gegenüber procontra. Makler sollten in der Beratung darauf hinweisen. Zudem prognostiziert er: Mit der Einführung einer Versicherungspflicht werde für Mähdrescher, Stapler und Erntemaschinen künftig vermutlich auch eine regelmäßige TÜV-Prüfung vorgeschrieben. „Das führt zu weiteren Kosten und belastet natürlich kleine Betriebe mehr als große“, sagt er.   

Noch bis zum 21. April können Länder und Verbände zu dem Referentenentwurf Stellung beziehen.