Wie Kleingärtner Lauben und Datschen absichern
Berlin ist bundesweit Kleingarten-Hochburg. „Aber auch in Leipzig, Hamburg, Dresden, Hannover und Bremen sind sie weit verbreitet und generell im Osten Deutschlands“, so Dennis Becker, der neben seinem klassischen Maklergeschäft in Ahlen „Laubenpieper“ bundesweit versichert. Nicht zuletzt mit dem Ziel, dass aus „Kleingartenkunden einmal Vollmandatskunden“ werden. „Mit Beginn der Gartensaison, um Ostern herum, bis Juni verzeichnen wir regelmäßig einen Anstieg der Nachfrage nach Versicherungen für Kleingärten. Insbesondere in den Corona-Jahren 2020/2021 war sie noch einmal höher.“
Der Einschluss des Laubeninhalts in eine bestehende Hausratversicherung liegt nahe, „macht in vielen älteren Verträgen aber meist ein Problem, weil der Hausrat dauerhaft ausgelagert und die Außenversicherung von Zeit und Summe her begrenzt ist“, sagt Becker. „Deshalb ist in unserem Deckungskonzept für die Laube der Inhalt separat mitversichert – bis zu 2.000 Euro bei der Mindestprämie von 35 Euro bei einem Feuerschaden, die Laube hier bis zu 5.000 Euro, außerdem Einbruchdiebstahl-/Vandalismusschäden bis zu 400 Euro.“
Bundeskleingartengesetz als Knackpunkt
Wahlweise kann man auch Sturm/Hagel und Leitungswasser dazunehmen sowie höhere Versicherungssummen. „Unser Rechner, den auch Kooperationspartner nutzen, ist auf 25.000 Euro für die Laube und 10.000 Euro für den Inhaltswert Schluss begrenzt“, bezieht sich Becker auch da auf das Angebot der Dialog. Die Höchstprämie liegt dann bei 348 Euro im Jahr, wenn der Kunde zudem Material und Gartenmöbel im Freien versichert, Vandalismus bis 1.150 Euro sowie Aufräumungs- und Abbruchkosten ebenfalls bis zum Maximum. Dabei immer vorausgesetzt, der Garten gehört zu einer Anlage mit mindestens zehn aneinandergrenzenden Gärten oder zu einem Kleingartenverein und man hält sich an die dort geltenden Spielregeln. „Die Parzellen haben ja nur eine gewisse Größe und dürfen auch nur in einem gewissen Maße bebaut sein“, erläutert Becker.
„Der Knackpunkt dürfte das Bundeskleingartengesetz sein und gegebenenfalls Sonderregelungen der Bundesländer“, sagt Brigitte Mayer von der Verbraucherzentrale Hessen. Das heißt: Der Garten dient ausschließlich privaten Zwecken, ist höchstens 400 Quadratmeter groß, Teil einer Kleingartenanlage und die Laube nicht größer als 24 Quadratmeter.
„Wir sind immer wieder auf der Suche nach weiteren Versicherern, die ein solches Produkt zeichnen wollen und aktuell mit einigen dazu im Gespräch“, so Becker. Bei den wenigen anderen Anbietern von Kleingartenversicherungen wie Zurich und Baloise könne man Schutz nur über einen Rahmenvertrag des Vereins mit teils starren Leistungen beziehen und bei der Feuersozietät nur begrenzt auf Brandenburg und Berlin.
Verhältnisfrage
Echter Kleingärtner mit Verein? Oder einzelnes Pacht- beziehungsweise Erholungsgrundstück im Eigentum? „Hier sind wir dann bei einer Wochenendgrundstückversicherung mit einer Mindestprämie von etwa dem Dreifachen, was eine Laubenversicherung kostet“, vergleicht Becker. Anbieter unter anderem: Hiscox und Volkswohl Bund.
Egal, welche Variante der Wohngebäudeversicherung: „Heruntergebrochen auf den Quadratmeter wird es im Vergleich zum Einfamilienhaus deutlich teurer. Auch für den Hausrat. Weil oft mit viel einfacheren Materialien gebaut wird und das Gartenhaus nicht ständig bewohnt ist“, zieht Mayer eine zweite Parallele. In einem Ballungsraum wie Frankfurt Main koste eine Hausratversicherung über den Daumen gepeilt einen Euro pro Quadratmeter. „In einer Laube liegen wir durchaus bei zehn Euro pro Quadratmeter.“ Bei einem Rund-um-sorglos-Paket für den Kleingarten respektive Erholungsgrundstück wäre zu fragen: Wo ist die Grenze – bezogen auch darauf, dass „der eine sich einen ‚Palast‘ hinstellt und der andere einen ‚Pappdeckel`“? Von Elementarschutz war dabei bisher noch gar nicht die Rede. „Lauben stehen ja oft in Überflutungsgebieten. Auch von daher: Es kapriziert sich auf Feuer und Sturm, die alles vernichten können.“
Bliebe gegebenenfalls der Schutz für die PV-Anlage im Kleingarten. Hier plädieren sowohl Verbraucherberaterin wie Makler für eine separate Elektronikversicherung.