Diese Krankenkassen erhöhen ihre Zusatzbeiträge am stärksten

Neue Leistungen, geringere Einnahmen, Corona-Sonderausgaben: Die finanzielle Situation spitzt sich für die Krankenkassen zu, viele erhöhen darum ihre Zusatzbeiträge. Für Makler entsteht dadurch ein interessanter Beratungsansatz – auch, weil ein Wechsel mittlerweile leichter vorgenommen werden kann.

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11:01 Uhr | 04. Januar | 2021
Viele Krankenkassen erhöhen die Zusatzbeiträge. Bild: Pixabay/ Bru-nO

Für Versicherte vieler gesetzlicher Krankenkassen wird es in diesem Jahr spürbar teurer. Bild: Pixabay/ Bru-nO

Das Thema Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung sorgte im vergangenen Jahr für reichlich mediale Aufmerksamkeit. Nicht nur ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das Beitragserhöhungen aufgrund mangelhafter Begründung aufhob, schaffte es in die Schlagzeilen, auch die Beitragserhöhungen zahlreicher Anbieter – im Schnitt um 8,1 Prozent – sorgten für Diskussionsbedarf.  

Doch auch für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung wird es in diesem Jahr teurer. Insgesamt 31 der 76 öffentlich zugänglichen Krankenkassen haben zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag angehoben, berichtet das Vergleichsportal Verivox – das hat Auswirkungen auf insgesamt 48 Millionen Versicherte. Bei 42 Krankenkassen blieb der Zusatzbeitrag hingegen unverändert, zwei Anbieter senkten ihn.  

Erhöhung um bis zu 0,8 Prozentpunkte

Sechs Krankenkassen erhöhten ihre Beiträge um 0,6 Prozentpunkte, vier Kassen – darunter mit der Techniker die mitgliederstärkste – erhöhten ihre Zusatzbeiträge um 0,5 Prozentpunkte. Am deutlichsten passte die die BKK Akzo Nobel ihren Zusatzbeitrag an: Dieser steigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozentpunkte. „Sinkende Beitragseinnahmen bei gleichzeitig seit Jahren gestiegenen Leistungsausgaben sowie nicht vorhersehbare Corona-Mehrausgaben lassen sich nicht vollständig kompensieren“, begründete die Kasse den deftigen Aufschlag. Auch in Zukunft ist von weiter steigenden Beiträgen auszugehen. Im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland betonte Techniker-Chef Jens Baas die finanziell schwierige Situation der Kassen. So werde die Finanzierungslücke auch im kommenden Jahr mindestens 16 Milliarden Euro betragen. "Wird nichts unternommen, muss der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich um mehr als einen Prozentpunkt steigen. Spätestens dann wird die erklärte Obergrenze  von 40 Prozent bei den Sozialabgaben gerissen", mahnte Baas.   

Diese Kassen erhöhen den Zusatzbeitrag am stärksten

Trotz der starken Erhöhung, liegt der Zusatzbeitrag bei der BKK Akzo Nobel mit insgesamt 1,3 Prozent aber im bundesweiten Durchschnitt. Andere Anbieter sind hier deutlich teurer: Mit einem Gesamtbeitrag von 16,5 Prozent steht die BKK Technoform  an der Spitze, gefolgt von der BKK ZF & Partner (16,4 Prozent), der SKD BKK sowie der BKK Hercules (jeweils 16,3 Prozent). Die Mitglieder-Schwergewichte DAK-Gesundheit und Barmer kommen auf einen Beitrag von 16,1 Prozent, bei der Techniker werden für die Versicherten 15,8 Prozent fällig. Vergleichsweise günstig ist es hingegen bei der BKK Euregio (14,95 Prozent), der hkk (14,99 Prozent) sowie der BKK Pfaff (15 Prozent).  

Vereinfachtes Wechselrecht

Auch wenn nicht jede Krankenkasse in jedem Bundesland zur Auswahl steht, ist das Sparpotenzial für Versicherte hoch. Maximal können Versicherte mit einem Jahreseinkommen von über 58.050 Euro laut Verivox-Berechnungen bis zu 438 Euro mit einem Wechsel sparen. Allerdings sollte bei einem Wechsel auch der Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkassen in Augenschein genommen werden. Hier gibt es unter anderem bei Schutzimpfungen und Homöopathie einige Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern.  

Auch Makler können ihre Kunden beim Thema GKV beraten und ihnen somit zu einem höheren Nettoeinkommen verhelfen, das die Kunden beispielsweise in private Krankenzusatzversicherungen investieren können. Zumal der Wechsel der Krankenkasse für die Versicherten seit Jahresbeginn vom Gesetzesgeber erleichtert wurde. So kann die Krankenkasse nun bereits nach einer Vertragsdauer von zwölf Monaten gewechselt werden. Zuvor galt eine Frist von 18 Monaten. Unberührt davon bleibt das Sonderkündigungsrecht, das Versicherten bei der Erhöhung des Zusatzbeitrages zusteht.  

Das Kündigungsschreiben an die alte Krankenkasse ist seit 1. Januar ebenfalls hinfällig geworden – die Kündigung wird seitdem von der neuen Krankenkasse übernommen. Der Kunde muss folglich nur noch den Mitgliedsantrag an die neue Kasse verfassen.