Einfach gestrichen: Auf diese Leistungen müssen GKV-Kunden verzichten
Die Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lässt sich anhand einer Streichliste von Leistungen erzählen. Mitglieder der GKV sind – salopp formuliert – vom Wohlwollen des Gesetzgebers abhängig. Wie Leistungen für Versicherte seit 1989 gestrichen wurden, zeigt unsere Auswahl, die längst nicht vollständig ist.
Das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) von 1989 brachte deutliche Kürzungen für Hilfs- und Heilmittel, Arzneimittel sowie für den Zahnersatz: Für Brillengestelle gab es zum Beispiel nur noch 20 DM Zuschuss und neue Gläser gab’s nur noch bei Änderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien. Weiterhin wurden Festbeträge für bestimmte Arzneimittel festgelegt: Die Differenz bei teuren Medikamenten trug der Patient seitdem selbst. Schlechte Nachrichten gab’s vor allem für Rentner: Die Zulassung zur Krankenversicherung der Rentner erfolgte nur dann, wenn man in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Antragstellung mindestens 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte Mitglied in einer GKV war – privat oder freiwillig. Bild: Adobe Stock/dimasobko