gut beraten: Aufsichten treiben IDD-Nachweise ein

Die vertrieblich Tätigen der Versicherungsbranche kommen größtenteils gut damit voran, ihre Weiterbildungspflicht gemäß IDD zu erfüllen. Das sollten sie aber auch, denn bei Verstößen drohen Geldbußen bis hin zum Entzug der Vermittler-Erlaubnis.

14:10 Uhr | 08. Oktober | 2019
Die Aufsichten fordern Nachweise über die erfüllte IDD-Pflicht zur Weiterbildung. Vermittler sollten das Thema lieber nicht auf die leichte Schulter nehmen…

Die Aufsichten fordern Nachweise über die erfüllte IDD-Pflicht zur Weiterbildung. Vermittler sollten das Thema lieber nicht auf die leichte Schulter nehmen… Bild: Pixabay

Mit dem Inkrafttreten der IDD im vergangenen Jahr wurden vertrieblich Tätige in der Versicherungswirtschaft zu 15 Zeitstunden jährlicher Weiterbildung verpflichtet. Dass sich diese Pflicht sinnvoll mit dem seit 2014 bestehenden, freiwilligen Bildungsprogramm der Branche arrangiert hat, zeigen aktuelle Zahlen der Initiative „gut beraten“.

So ist die Anzahl der Bildungskonten zum Stand Ende September 2019 auf 177.251 angewachsen. Im dritten Quartal kamen 3.591 Konten dazu – ein stärkerer Zuwachs als im zweiten Quartal. Trotz der mittlerweile relativ großen Verbreitung der Initiative konnte sie in diesem Jahr um weitere 6,8 Prozent wachsen.

Nachweise für 15 Stunden-Pflicht notwendig

Allerdings werden nicht alle dieser Konten aktiv für die Weiterbildung genutzt. Etwa 17 Prozent sind seit mindestens zwei Jahren inaktiv, sammeln also keine Weiterbildungspunkte. Der Großteil aber (insgesamt 147.486 Konten) verfolgen aktiv und konstant das Ziel von mindestens 15 jährlichen Weiterbildungsstunden. Die meisten von ihnen haben dieses sogar schon längst erreicht. Denn Ende des dritten Quartals standen im Durchschnitt pro Konto 19,2 Stunden zu Buche.

Die übrigen Teilnehmer, die noch unter 15 Stunden liegen, sind tatsächlich gut beraten, das gesetzliche Soll noch voll zu machen. Denn laut Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des „gut beraten“-Trägermitglieds BWV (Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft), haben die jeweils zuständigen Aufsichtsinstitutionen damit begonnen, Erklärungen über den Nachweis der Weiterbildung nach IDD anzufordern. Die 15 Stunden-Pflicht nicht zu erfüllen ist übrigens kein Kavaliersdelikt. Bei Nichterfüllung drohen Geldbußen bis zu 3.000 Euro und bei mehrfachen Verstößen kann sogar die § 34d GewO-Erlaubnis entzogen werden.

E-Learning bald größer als Präsenz

Im Schnitt sind die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer aber auf Kurs. Dabei nutzen sie immer stärker E-Learning-Methoden (mittlerweile zu 46 Prozent) wie zum Beispiel Video-Webinare. Präsenzveranstaltungen werden zwar immer noch am häufigsten, aber auch immer seltener gewählt (aktuell noch zu 49 Prozent gegenüber 66 Prozent zu Beginn von „gut beraten“).

Ein Trend, der sich auch in den Nutzerzahlen der Onlinemesse profino widerspiegelt. Denn laut Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer des Alsterspree Verlags, zu dem neben procontra auch profino gehört, zählt die Onlinemesse nun über 17.400 aktive, vollregistrierte Nutzer. Damit wurden zum Beispiel auch die 17.020 Messeteilnehmer der DKM 2018 überholt. Ob diese in 2019 wieder aufholen kann, wird sich in zwei Wochen zeigen.