Schadenbeispiele: Wann zahlt die Haftpflichtversicherung, wann nicht?
Die Haftpflichtversicherung ist die meistverbreitete Versicherung in Deutschland. Laut GDV sind entsprechende Policen in 76 Prozent aller deutschen Haushalte vorhanden. Man könnte folglich daraus schließen, dass die Haftpflichtversicherung auch diejenige Versicherung ist, über die sich die Kunden am häufigsten beschweren.
Wirft man jedoch einen Blick in den aktuellen Ombudsmannbericht erkennt man schnell, dass Kunden mit ihrem Haftpflichtversicherer in der Regel wenig Probleme haben. So erreichten den Ombudsmann im vergangenen Jahr lediglich 598 zulässige Beschwerden (Vorjahr: 646) – das entsprach einem Anteil von 4,6 Prozent aller zulässigen Beschwerden. Dabei werden unter dem Begriff Haftpflichtversicherung nicht nur die Privathaftpflicht-, sondern auch Haus- und Grundbesitzer-, Bauherren- sowie Tierhalterhaftpflichtversicherungen zusammengefasst.
Auch wenn die Zahl der Beschwerden gering ist, ärgerten sich einige Kunden im vergangenen Jahr dennoch über ihren Versicherer. Häufig beruht der Ärger darauf, dass der Versicherer gar nicht oder vermeintlich zu wenig an den Versicherungsnehmer zahlte. Laut Ombudsmann liegen viele der Beschwerden auch in der Unkenntnis vieler Versicherungsnehmer begründet, dass der Haftpflichtversicherer seiner Leistungspflicht auch in Form der Anspruchsabkehr nachkommen kann.
Beispiel Brand- oder Wasserschaden: Verursacht ein Mieter einen Schaden in seiner Wohnung, ist der Vermieter dazu angehalten, den Schaden primär über die Gebäudeversicherung regulieren zu lassen – hierauf weisen die Haftpflichtversicherer im Rahmen der Anspruchsabwehr auch hin. Den Versicherungskunden ist dies jedoch zumeist nicht bekannt.
Über welche Fälle der Ombudsmann im vergangenen Jahr noch zu entscheiden hatte, zeigt die folgende Bilderstrecke.