Trendhobby Imkern: Was beim Versicherungsschutz zu beachten ist
Die Biene genießt für den Menschen eine hohe Wertschätzung – ist sie für den Menschen doch von großem Wert. Kaum ein Text zur Biene (auch dieser nicht) kommt ohne ein Zitat aus, das fälschlicherweise Albert Einstein zugeschrieben wird: „Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben.“ Auch wenn diese Aussage nicht stimmt, sollte die Bedeutung der Biene für die Landwirtschaft jedoch nicht unterschätzt werden.
Dass die Biene für die Deutschen in hohem Ansehen steht, ließ sich im vergangenen Jahr in Bayern beobachten: 18,4 Prozent aller Wahlberechtigten beteiligten sich am Referendum „Rettet die Bienen“ – das waren umgerechnet fast 1,75 Millionen Menschen. Rekord. Selbst der bayerische Ministerpräsident Markus Söder inszenierte sich nach der so erfolgreichen Volksbefragung plötzlich als Umweltschützer, was ihm im Spiegel unter anderem den Spottnamen „Bienenkönig Markus der Erste“ einbrachte.
Zahl der Imker steigt
Die hohe Wertschätzung der Deutschen zeigt sich auch abseits der Wahlkabinen. So nimmt die Zahl der Imker laut Deutschem Imkerbund seit Jahren deutlich zu und dürfte geschätzt derzeit bei 150.000 liegen, auf die insgesamt rund eine Million Bienenvölker entfallen. Die überwiegende Mehrheit der Imker (96 Prozent) hat dabei weniger als 25 Völker unter seiner Obhut, was deutlich für die Imkerei als Freizeitaktivität spricht. Imkern erfreut sich als Hobby wachsender Beliebtheit, so dass Bienenschwärme mittlerweile selbst auf einem Außenbalkon des Hamburger Millerntor-Stadions oder auf dem Dach des Berliner Abgeordnetenhauses gefunden werden können.
Auch wenn es sich beim Imkern in erster Linie um ein Hobby handelt, bleibt die Frage nach dem Versicherungsschutz für Imker und Imme akut. Denn das Imker-Leben ist nicht ohne Risiken. Milben, Spechte aber zunehmend auch Diebe haben es auf die Biene abgesehen. Laut Versicherungsverband GDV entstand im vergangenen Jahr ein versicherter Schaden in Höhe von 660.000 Euro.
Vor allem Diebe machen Imkern dabei zu schaffen – erst Ende Mai stahlen Diebe einem Imker aus Unterfranken insgesamt 28 Völker vom Rapsfeld, Mitte April griffen Diebe in einem Wald in Baden-Württemberg zu. Insgesamt verzeichnete der GDV 375 Bienendiebstähle mit einem versicherten Schaden in Höhe von 330.000 Euro.
Imker sind gegen Diebstähle zumeist abgesichert – zumindest wenn sie sich einem Verband angeschlossen haben. Hier erhalten sie mit den geleisteten Mitgliedsbeiträgen Zugang zu einer Gruppenversicherung, die neben Diebstählen, Feuer- und Sturmschäden auch den Haftpflichtschutz sowie Transport der Tiere abdeckt.
Doch auch Imker, die sich keinem Verband angeschlossen haben, sind gegebenenfalls über die eigene Hausratversicherung auf der finanziell sicheren Seite. "Auch Hausratversicherungen können - zumindest bei Hobbyimkern - Schutz bieten, sofern Hausrat auf dem Versicherungsgrundstück auch außerhalb des Gebäudes mit gedeckt ist", erklärt Hermann Hübner, Vorstandsvorsitzender der Vema Versicherungsmakler Genossenschaft. Hier lohnt ein Blick in das entsprechende Deckungskonzept – denn Bienenkörbe inklusive Völker sind nicht billig. "Ein gesundes Volk in lebensfähiger Größe wird "mit Verpackung" [Bienenkorb] bei einem Wert von 750 Euro liegen" schätzt Hübner. Da die meisten Imker mehr als ein Volk haben werden, sollte das Deckungslimit entsprechend hoch ausfallen.
Auch beim Haftpflichtschutz lohnt ein Blick in die Police. Zwar werden durch die eigenen Bienen verursachten Schäden in der Regel von der eigenen Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, jedoch liegt auch der Teufel wie so häufig im Detail. Stichwort: Anzahl der Völker. "Für die Hobbyimker sehen unsere Privathaftpflicht-Deckungskonzepte keine Obergrenze bei der Anzahl der Völker. Tarife aus den Produktschmieden ziehen die Grenze teils bereits bei zehn Völkern", merkt Hübner an. Zudem sollte darauf geachtet werden, ob der Versicherungsschutz auch eine gewerbliche Nebentätigkeit umfasst. Dies sei bei manchen Versicherern mittlerweile durchaus üblich, bemerkt Hübner.
Versicherungsfall oder allgemeines Lebensrisiko?
Ob der Stich einer Biene jetzt Grund für einen zu leistenden Schadensersatz ist oder einfach als allgemeines Lebensrisiko subsumiert werden muss, ist nicht immer leicht zu beantworten. Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage sei unter anderem, ob der Imker mit seinem Verfallen den bzw. die Bienenstiche verschuldet hat, erklärt ein GDV-Sprecher auf procontra-Nachfrage. Dies sei der Fall, wenn der Imker beispielsweise den Bienenstand umgestoßen oder Chemikalien unsachgemäß verwendet hat. Dass eine rechtliche Bewertung hier jedoch alles andere als leicht ist, zeigt unter anderem ein Fall des Amtsgerichts Brandenburg (Az: 34 C 146/16).
Auch der Imker selbst ist zahlreichen Risiken ausgesetzt – die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau hat in diesem Zusammenhang ein ausführliche Beispielliste veröffentlicht, die neben dem Sturz von der Leiter auch Verbrühungen durch heißen Honig, Verätzungen durch Desinfektionsmittel sowie den Stich ins Auge durch eine Entdeckelungsgabel enthalten.
Zwar genießen Imker über ihren Verband auch den Schutz einer Unfallversicherung. Makler können jedoch dabei helfen, den Versicherungsschutz zu optimieren und durch bestimmte Produkte, wie beispielsweise Krankenzusatzversicherungen, zu ergänzen. "Wer im Rahmen seiner privaten Absicherung aber auch bessere Lösungen für sein Hobby erhalten möchte, der kann fündig werden und davon im Fall der Fälle auch profitieren", meint Vema-Chef Hübner. Die Biene bietet folglich nicht nur wertvolle Dienste für Natur und Landwirtschaft, sondern auch vielerlei Gesprächsanlässe, die Makler für sich nutzen können.