Umweltschadens- oder Umwelthaftpflichtversicherung: Wo ist der Unterschied?

Umweltschaden- oder Umwelthaftpflichtversicherung: Welche dieser beiden Absicherungen brauchen Unternehmen? Wo Unterschiede bestehen, welche Schäden auftreten und welche Neuerungen der GDV vorbereitet hat.

10:11 Uhr | 20. November | 2019
Umweltschaden: Wer haftet denn nun?

Umweltrisiken gehen jedes Unternehmen an. Aber wie sollten sie abgesichert sein? Bild: iStock/yongyuan

Beide Absicherungen klingen ähnlich; das erhöht den Erklärungsbedarf und provoziert Missverständnisse: Umweltschadensversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung.

Hintergrund für beide Versicherungsarten ist die Verpflichtung zum Schadensersatz für Schäden durch Umwelteinwirkung. Vor allem zwei Gesetze regeln in Deutschland die Fragen zur Umwelthaftung genauer: zum einen das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) von 1990 und das Umweltschadensgesetz (USchadG) aus dem Jahr 2007. Während das UmweltHG auf Schadenersatzansprüche geschädigter Personen (Sachschaden, gesundheitlicher Schaden, bestimmte Vermögensschäden) abzielt, widmet sich das USchadG Schäden, die der Umwelt selbst zugefügt werden. Dabei kann es sich um geschützte Tier- und Pflanzenarten, geschützte Landschaften, Gewässer und/oder Böden handeln.

Vereinfacht gesagt, versichert die Umwelthaftpflichtversicherung Schäden, die zivilrechtliche Ansprüche zur Folge haben. Die Umweltschadensversicherung hingegen deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden; dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Ansprüche.

GDV vereint Deckungskonzepte zur „Umweltrisikoversicherung“

Neben der Namensähnlichkeit gibt es aber noch weitere Gemeinsamkeiten: so decken beide Versicherungen nur Schäden nach einem Störfall im Unternehmen; nicht durch Normalbetrieb. Und beide Versicherungen sind keine Pflicht. Trotzdem ist ihre Marktdurchdringung höher als beispielsweise die bei der wichtigen Betriebsunterbrechungsversicherung. Grund dafür: Beide Absicherungen sind zumeist als Standard-Versicherung in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vereint seit Oktober 2019 beide Deckungskonzepte in den GDV-Musterbedingungen für „Umweltrisikoversicherung“ (PDF).

Umweltrisiko: Zwei Schadenbeispiele

Freisetzung eines umweltgefährlichen Stoffes in einen Fluss aus einem Industriepark

Beim Löschen eines Brandes auf dem Dach einer Chemie-Anlage gelangte ein großer Teil des anfallenden Löschwassers über die Dachentwässerung der Anlage in einen Kühl- und Regenwasserkanal. Durch Ausleiten dieses Kanals wurde das Löschwasser in einem Rückhaltebecken der zentralen Wasserrückhaltung gesammelt. Bis der Schieber zum Rückhaltebecken vollständig geschlossen war, gelangten ca. 8 kg Reaktionsgemisch gelöst in den Fluss. Nach Beendigung des Feuerwehreinsatzes gelangten durch Verunreinigung in den Kanälen weitere ca. 100 kg Reaktionsgemisch gelöst über das Kühlwasser in den Fluss, in dem es über eine Länge von 14 km zu einem Fischsterben kam.

Folgen/Maßnahmen:

  • Erstellung eines Maßnahmenkonzepts zur gewässerökologischen und fischfaunistischen Sanierung des Flusses

  • Lebensraumverbesserung für die Fischfauna durch Erhöhung der Strukturvielfalt und der Habitatausstattung

  • Neubesatz mit Zuchtfischen und Wildfängen

  • Gesamtkosten im unteren einstelligen Millionen-Euro-Bereich

Freisetzung von Kerosin an einem Lagertank

Durch ein Leck in einer Verbindungsleitung gelangten über ca. 4 Wochen bis zu 1 Million Liter Kerosin ins Erdreich. Die betroffene, ca. 600 m lange Leitung verbindet ein Raffinerie-Werksgelände mit einem räumlich davon getrennt liegenden Lager. Die Leckagestelle befindet sich außerhalb des Werks- und Tanklagergeländes unter einem öffentlich zugänglichen Parkplatz. Auf dem Grundwasser aufschwimmend hatte sich in ca. 6 m Tiefe ein über 1.000 m² großer Kerosinsee ausgebildet.

Folgen/Maßnahmen

  • Entfernung des Kerosins über Sanierungsbrunnen

  • Bodenaushub an der Schadstelle

  • Sanierungskonzept für belastetes Grundwasser

  • Gesamtkosten deutlich über 1 Mio. Euro