Verwirrung um Garantiezins-Senkung

Laut Insider-Informationen wird der Garantiezins für Lebensversicherungen ab 2021 noch drastischer gesenkt als von der Aktuarvereinigung vorgeschlagen. Das Ministerium widerspricht.

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15:03 Uhr | 10. März | 2020
Sinkt der Höchstrechnungszins auf 0,5 Prozent oder noch niedriger? Hierüber gibt es widersprüchliche Berichte.

Sinkt der Höchstrechnungszins auf 0,5 Prozent oder noch niedriger? Hierüber gibt es widersprüchliche Berichte. Bild: BMF/Hendel

Zurzeit liegt der so genannte Garantiezins für Lebensversicherungen in Deutschland bei 0,9 Prozent. Ab 2021 könnte er sogar die von der Branche bisher vorgeschlagenen 0,5 Prozent unterschreiten, wie Reuters berichtet. Die Nachrichtenagentur zitiert aus Insider-Kreisen, die maximale Verzinsung, die Lebensversicherer ihren Kunden zusagen dürfen, solle sogar noch um „mindestens einen Zehntel-Prozentpunkt niedriger“ festgesetzt werden.

Die Deutsche Aktuarvereinigung hatte im Dezember 2019 den Vorschlag ins Spiel gebracht, den Höchstrechnungszins auf 0,5 Prozent zu senken. Die Information, dass das zuständige Bundesministerium der Finanzen die Kennzahl unterschreiten könnte, stammt laut Reuters von „zwei mit den Plänen vertrauten Personen.“ Gegenüber procontra hielt das Ministerium die Meldung allerdings offen: "Zu einer möglichen Anpassung des Höchstrechnungszinses hat die Bundesregierung noch keine Entscheidung getroffen." Der Branchendienst "Versicherungsmonitor" hatte den Reuters-Bericht zuvor verneint.

Bafin warnt davor, „den Schlussverkauf auszurufen“

Unabhängig davon, ob der Garantiezins auf 0,5 Prozent oder noch einen geringeren Wert sinkt, warnen die Versicherungsaufseher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Versicherer davor, einen Schlussverkauf für Policen mit dem bisherigen Garantiezinssatz auszurufen: „Wir erwarten von den Unternehmen, dass sie genau überlegen, welchen Zins sie ansetzen können“, wird ein Bafin-Sprecher zitiert. Weiter heißt es: "Die am Kapitalmarkt erzielbaren Renditen liegen aktuell deutlich unter dem Höchstrechnungszins. Es widerspräche gutem Risikomanagement, wenn man diesen unreflektiert zur Grundlage für Beiträge und Leistungen im Neugeschäft verwenden würde."