Wohngebäude-Schadenbeispiele: Versichert oder nicht?

Eine Wohngebäudeversicherung gehört für Immobilienbesitzer zu den wichtigsten Absicherungen. Doch häufig kommt es zu Streitigkeiten mit dem Versicherer, ob dieser leisten muss oder nicht. Wir beantworten diese Frage für vier Schadenbeispiele.

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13:03 Uhr | 31. März | 2020
Wann ist ein Schaden am Haus vom Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung abgedeckt? Hierüber herrschen häufig unterschiedliche Ansichten.

Wann ist ein Schaden am Haus vom Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung abgedeckt? Hierüber herrschen häufig unterschiedliche Ansichten. Bild: picture alliance

Die Wohngebäudeversicherung gehört für Immobilienbesitzer zu den wichtigsten Absicherungen. Schließlich gilt es die in der Regel größte Investition seines Lebens finanziell abzusichern gegen Feuer-, Sturm- und weitere Schäden. Immer mehr Menschen schließen eine solche Police ab – so stieg ihr Bestand von 18,9 Millionen im Jahr 2005 auf 19,5 Millionen 2018.  

Doch für die Versicherer ist die Wohngebäudeversicherung ein echtes Sorgenkind. Laut der Branchenmonitor-Studie der V.E.R.S. Leipzig GmbH waren das Geschäft mit Gebäudepolicen nur für 15 der 50 größten Wohngebäudeversicherer zuletzt rentabel. Die durchschnittliche Combined Ratio lag im 6-Jahres-Durchschnitt (Geschäftsjahre 2013-2018) bei 105,21 Prozent.  

Die Versicherer suchen folglich nach Möglichkeiten, die weiter steigenden Leistungsausgaben zu drücken. Manche versuchen es mit Smart-Home-Technologie, andere erhöhen die Preise. Auch werden manche Versicherer die eingehenden Leistungsanträge sehr genau prüfen – was einen Streit mit den Kunden wahrscheinlicher macht.  

Laut aktuellem Bericht des Versicherungs-Ombudsmanns erreichten diesen im Jahr 2018 insgesamt 1.456 zulässige Beschwerden zum Thema Wohngebäude-Versicherung – das ist deutliches Plus von 24,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (1.167 Beschwerden). Der Anteil der Gebäudeversicherung am Gesamtbeschwerdeaufkommen stieg folgerichtig von 7,8 auf 10,3 Prozent – somit hat jede zehnte Beschwerde an den Versicherungsombudsmann die Gebäudeversicherung zum Thema.  

Die überwiegende Mehrheit der eingehenden Beschwerden drehte sich – wie in den Vorjahren auch - um Sturm-, Leitungswasser- und Rohrbruchschäden sowie Elementarschäden. Meist ging es hier grundlegend um die Frage, ob ein versicherter Schaden vorlag und in welchem Umfang die Versicherung jeweils leisten musste. Einen Überblick über die behandelten Fälle finden Sie in der untenstehenden Bilderstrecke.

Versichert oder nicht - Wie würden Sie entscheiden?

In den Keller eines Hauses war Wasser eingedrungen – ein Schaden von 10.000 Euro entstanden. Wie das Wasser in den Keller gekommen war, war nicht festzustellen. Ein Schadenregulierer vermutete, dass tagelange Regenfälle zu einer Wassersättigung des Bodens und einem Ansteigen des Grundwasserspiegels geführt hätten. Zudem stellte er fest, dass die Außenwände im Erdreich feucht waren. Die Versicherung lehnte eine Leistung daraufhin ab, da kein Überschwemmungsschaden vorgelegen habe. Der Ombudsmann verwies jedoch auf ein Urteil des BGH, wonach ein Überschwemmungsschaden auch mittelbar verursacht werden könne. Hierfür reiche es aus, wenn Niederschläge erst im Erdreich versickerten, diese dann aber mittelbar durch das Mauerwerk ins Haus gelangten. Für ein solches Ereignis sprächen die nassen Außenwände. Die Versicherung und der Versicherungsnehmer einigten sich schließlich auf eine Teilung der Schadensbeseitigungskosten. Bild: Adobe Stock/Animaflora PicsStock