CDU plädiert für Altersvorsorgepflicht
22 Monate hat die CDU an ihrem neuen Wertefundament gearbeitet, nun haben die Christdemokraten einen Nachfolger für ihr letztes Grundsatzprogramm aus dem Jahr 2007 vorgelegt. „Die CDU ist wieder regierungsfähig“, postulierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann bei der Vorstellung des 70 Seiten umfassenden Entwurfs.
Dieser enthält auch grob einige Punkte, wie sich die CDU die Zukunft der Rente bzw. der Altersvorsorge vorstellt. In der gesetzlichen Rente stellt sich angesichts des demografischen Wandels vor allem die Frage nach deren Finanzierbarkeit. Schon heute fließen deutlich über 100 Milliarden Euro aus Steuermitteln in die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis 2035 werden sieben Millionen Arbeitskräfte aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden und den Druck auf das Rentensystem weiter erhöhen.
Aktivrente und Erhöhung des Rentenalters
Für Entlastung soll hier die sogenannte Aktivrente sorgen. Das Konzept, das Linnemann bereits im September vorgestellt hatte, sieht vor, dass Ältere, die auch nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten möchten, dies auch tun können und sich dieser Schritt auch für sie rechnet. Das Arbeiten im Rentenalter soll darum steuerfrei gestellt werden – bis zu 2.000 Euro, hatte Linnemann damals vorgeschlagen.
Gleichzeitig will die CDU aber auch das Renteneintrittsalter erhöhen. „Wenn wir unsere Rente stabil und finanzierbar halten wollen, spricht vieles dafür, dass die Lebensarbeitszeit für diejenigen, die arbeiten können, steigen muss, und folglich die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt wird“, heißt es dazu im Grundsatzprogramm. Konkret sei ein solcher Schritt ab 2031 geplant, berichtet das Handelsblatt. Für jedes Jahr mehr an Lebenserwartung soll das Renteneintrittsalter um vier Monate erhöht werden.
Ein solcher Schritt wird auch von vielen Experten gefordert. Bundeskanzler Olaf Scholz lehnt einen solchen Schritt bislang aber ab. „Das wäre unverantwortlich“, sagte Scholz im Juli dieses Jahres.
Verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge
Allein auf die gesetzliche Rente will sich die CDU indes nicht verlassen. In vielen Fällen könne diese allein eine auskömmliche Alterssicherung nicht garantieren, heißt es hierzu im Grundsatzprogramm. Deshalb wolle man „für alle eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge einführen“. Dies soll laut Handelsblatt über die betriebliche Altersversorgung gewährleistet werden.
Die Idee eines bAV-Obligatoriums kursiert bereits seit längerer Zeit in der Partei. Im Gespräch mit procontra sprach sich der damalige Bundestagsabgeordnete und Rentenexperte der CDU Peter Weiß bereits 2021 für die Einführung einer bAV-Pflicht aus – wenn auch erst einmal nur für Geringverdiener. Gerade in dieser Gruppe besitzen nur wenige eine Betriebsrente. Laut aktuellem Grundsatzentwurf soll diese Gruppe bei der bAV gezielt gefördert werden. „Für Menschen mit geringem Einkommen braucht es dabei staatliche Zuschüsse“, heißt es.
Startkapital für Neugeborene
Ins Programm hat es auch ein Vorschlag geschafft, jedem Neugeborenen ein Startkapital zur Vermögensbildung zur Verfügung zu stellen. Diese Idee war im April dieses Jahres vom damaligen Generalsekretär Mario Czaja eingebracht worden. Während im Programmentwurf keine konkrete Summe genannt wird, sprach sich Czaja damals für ein Startkapital in Höhe von 10.000 Euro aus.
Dieses soll aber nicht direkt ausbezahlt werden, sondern zweckgebunden für Bildung, Wohneigentum oder aber die Altersvorsorge eingesetzt werden. Wie dieses bezahlt werden soll, wird im Entwurf zum Grundsatzprogramm indes nicht ausgeführt. Angesichts von 675.600 Kindern, die laut Statistischem Bundesamt 2022 geboren wurden, würden sich die Kosten auf 6,7 Milliarden Euro im Jahr belaufen.
In der Krankenversicherung will die CDU am dualen System aus GKV und PKV nicht rütteln. Auch beim Thema Pflege wollen die Christdemokraten kein Systemwechsel. „Wir wollen bezahlbare Pflegezusatzversicherungen einführen, um die Finanzierungslücke in der Pflege zu schließen“, schreibt die Partei und bleibt damit im Vagen. Von einem Obligatorium, wie es ein vom PKV-Verband initiierter Expertenrat gefordert hatte, ist indes keine Rede.