Die Riester-Reformpläne benachteiligen vor allem Familien
Aus den jüngst bekannt gewordenen Reformplänen für die staatlich geförderte private Altersvorsorge geht als ein zentraler Punkt hervor, dass die Zulagenförderung in Zukunft beitragsproportional erfolgen soll. Heißt: Für jeden Euro, den man spart, erhält man 20 Cent Förderung vom Staat. Wer Kinder hat, erhält für jeden Euro sogar 25 Cent Kinderzulage (bis maximal 300 Euro pro Kind). Förderung für Sparbeitrag also, ohne Schnörkel und Ausnahmen. Dies würde das Fördersystem transparenter machen, heißt es im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums. Zudem würden Eltern weiterhin besonders gefördert werden.
Tatsächlich aber würde diese Reform die Förderung vieler Elternteile deutlich beschneiden. Schließlich lassen sich aktuell bei Riester-Produkten in vielen Fällen die vollen Zulagen schon über den Sockelbeitrag in Höhe von fünf Euro im Monat auslösen. Doch die Reform würde hier aus mehreren hundert Euro Zulage im Jahr für die Altersvorsorge nur noch ein paar Groschen machen.
Deutliche Schlechterstellung von Hausmännern und -frauen
Immer noch sind, laut dem Statistischen Bundesamt, rund 30 Prozent der Mütter und knapp zehn Prozent der Väter von Kindern unter 18 Jahren nicht erwerbstätig. Das heißt, sie bauen in dieser Zeit keine, oder nur über die begrenzten Erziehungsausgleichszeiten, gesetzliche Rentenansprüche auf. Die Riester-Zulagen sind da ein nettes Zubrot zur ohnehin schmalen Rente, je nachdem wie lange man Hausfrau oder Hausmann bleibt. Denn wer als Elternteil, der sich ausschließlich um Kindererziehung und Haushalt kümmert, verheiratet ist, wird mittelbar zulagenberechtigt.
Beispiel: Ein Elternpaar hat zwei Kinder, die nach 2007 geboren wurden. Der Mann ist angestellt und besitzt einen eigenen Riester-Vertrag, seine Ehefrau ist nicht erwerbstätig. Sie kann aber als mittelbar Zulagenberechtigte einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und für nur 60 Euro Eigenleistung im Jahr die Zulage für sich selbst (175 Euro) und jeweils 300 Euro Zulage für ihre Kinder erhalten. Das sind jährlich 775 Euro geschenktes Geld für ihre Altersvorsorge. Wenn sie für beide Kinder 20 Jahre lang kindergeldberechtigt bleibt, werden somit 15.500 Euro an Zulagen für ihre Altersvorsorge angespart, zuzüglich insgesamt 1.200 Euro Eigenleistung.
Laut den Reformplänen würde sie für eben diese Eigenleistung nur noch 42 Euro jährliche Zulage erhalten, also 840 Euro in 20 Jahren. Das sind 95 Prozent weniger als jetzt.
Zulagenförderung nur für Gutverdiener?
Diese deutliche Verschlechterung beträfe nicht nur Eltern in dieser beispielhaften Konstellation. Auch Selbstständige sind als Ehepartner von unmittelbar Zulagenberechtigten förderfähig. Betreibt die Mutter aus dem Beispiel also nebenbei ein kleines Gewerbe, könnte sie zwar als Geringverdienerin durch Zahlung des Sockelbeitrags die 175 Euro Zulage für sich erhalten, die Kinderzulagen aber wie jeder andere nur beitragsproportional. Alleinerziehende würden durch den Abschluss des Riester-Nachfolgeprodukts ebenfalls schlechter gestellt, sofern sie ein eher kleines Einkommen haben. Bislang müssen sie vier Prozent ihres Vorjahresbruttogehalts abzüglich der Zulagen selbst leisten, um diese komplett zu erhalten. Nach den Reformplänen müssen sie für den Erhalt der vollen Kinderzulagen pauschal 1.200 Euro jährlich selbst einzahlen. Dies entspräche, nach dem aktuellen Riester-System gerechnet, bei zwei nach 2007 geborenen Kindern einem Jahresbruttogehalt von knapp 50.000 Euro.
Grundsätzlich ist die Idee zu begrüßen, das Zulagensystem zu vereinfachen und jeden gesparten Euro mit 20 beziehungsweise 25 Prozent zu fördern – wo gibt es das schon? Jedoch nimmt Riester, bei aller Schelte, genau die Menschen mit, die jeden Tag mit Haushalt und Kindern viel leisten, dafür aber keine Vergütung erhalten, die sie in ihre Altersvorsorge stecken können. Diese Menschen auszubooten und nur noch gutverdienende Eltern zu fördern, die „sparfähig“ sind, wäre ein Fehler. Hier muss das BMF noch nachbessern.