Neobroker in der Kritik

Irreführende Werbung: Verbraucherschützer verklagen Trade Republic

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat vor dem Landgericht Berlin II Klage gegen Trade Republic eingereicht. Sie wirft dem Kreditinstitut irreführende Werbung vor. Alles zu den Hintergründen.

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12:02 Uhr | 13. Februar | 2025
Eine Frau sieht auf ihr Handy

Bankgeschäfte lassen sich bei Trade Republic über eine App abwickeln (Symbolfoto).

| Quelle: apichon_tee

Ein Girokonto mit 3 Prozent Zinsen auf unbegrenztes Guthaben, geschützt durch die Einlagensicherung – das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Doch genau mit diesem Versprechen warb das Finanzunternehmen Trade Republic kürzlich und zog damit das Interesse vieler Kunden auf sich. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht jedoch erhebliche Transparenzmängel in dieser Werbung und hat Klage gegen das Unternehmen eingereicht.

Worum geht es?

Laut der Verbraucherzentrale fehlen in der Werbung klare Hinweise darauf, dass der Zinssatz variabel ist: Er orientiert sich an dem EZB-Leitzins und wurde nach der jüngsten Zinssenkung schon wieder auf 2,75 Prozent gesenkt.

Ein weiteres Problem: Das angelegte Geld ist offenbar nicht vollständig durch die Einlagensicherung geschützt. Zwar wird ein Teil des Guthabens auf Partnerbanken verteilt, wo es durch die nationale Einlagensicherung tatsächlich bis zu 100.000 Euro abgesichert ist. Doch ein anderer Teil des Geldes wird laut Verbraucherzentrale auch in Liquiditätsfonds investiert. „Dieser Teil des Guthabens unterliegt jedoch nicht der Einlagensicherung. Es handelt sich um einen Geldmarktfonds, dessen Risiko sich aus den im Fonds befindlichen Wertpapieren ergibt“, erklärt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Vorgetäuschte Sicherheit"

„Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, so der Finanzexperte. „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren."

Nachdem eine Abmahnung gegen Trade Republic erfolglos geblieben war, hatte die Verbraucherzentrale am 7. Februar Klage vor dem Landgericht Berlin II eingereicht. Ziel ist es, eine gerichtliche Klärung darüber zu erhalten, ob die Werbung von Trade Republic gegen Verbraucherrechte verstößt. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.