Kolumne

Das Fondsmarktstärkungsgesetz könnte Fonds zu mehr positiver Wahrnehmung verhelfen

Der Referentenentwurf zum Fondsmarktstärkungsgesetz liegt vor - und Iris Schöberl, neu an der Spitze des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), sieht viel Positives insbesondere hinsichtlich Sachwertefonds.

09:08 Uhr | 20. August | 2024
Iris Schöberl, Präsidentin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA)

Iris Schöberl, Präsidentin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA)

| Quelle: ZIA/Laurence Chaperon

Der offizielle Titel klingt, als könne man damit jeden Bürokraten-Wettbewerb für sich entscheiden: „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds“.

Luftholen, durchamten: nicht alles ist so übel, wie es klingt. Und: Es gibt auch die gedächtnisfreundliche Kurzversion: Fondsmarktstärkungsgesetz. Der Referentenentwurf liegt seit einigen Tagen vor. Und wenn dieses Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird, könnte der Name Programm werden. Möglicher Nebeneffekt: Fonds werden endlich auch als wirksame Player für unsere Wirtschaft und Infrastruktur positiv konnotiert.

Wie das gelingt? Mit dem 2021 verabschiedeten Fondsstandortgesetz (FoStoG) wurde das geschlossene Sondervermögen (gSV) als neue Rechtsform für Immobilien- und Infrastrukturfonds in Deutschland eingeführt. Die Vorteile: Es muss keine Gesellschaft gegründet und ins Handelsregister eingetragen werden – das spart Administrationsaufwand. Investmentmanager können wesentlich schneller agieren. Zudem sind Anteile am geschlossenen Sondervermögen depotfähig, können also einfacher übertragen werden.

Nur ist das geschlossene Sondervermögen bisher lediglich für den „Spezial-Bereich“ vorgesehen – also für Fonds, die professionellen Investoren vorbehalten sind. Diese Hürde ist in Zeiten, in denen der Kampf gegen den Klimawandel Fahrt aufnehmen soll, zugleich eine Bremse der Energiewende. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert seit langem, genau diese Bremse zu lockern. Damit Sachwertefonds einen starken Beitrag zur Energiewende leisten und der Fondsstandorts Deutschland sich im Wettbewerb besser behaupten kann, soll das gSV für den Publikumsbereich, also auch für Kleinanleger, geöffnet werden.

Und genau das sieht dieser Entwurf des Fondsmarktstärkungsgesetzes aus dem Hause Christian Lindner (FDP) vor. Bravo Richtung Berlin? Ja – und auch Richtung Brüssel. Denn es heißt schon in der Gesetzesbegründung vielsagend: Durch die Neuerung würden „die Fondsanbieter in die Lage versetzt, zum Beispiel für die European Long-Term Investment Fund (ELTIF) konkurrenzfähige Produkte aufzulegen“.